Immobiliendarlehen oder Immobilienfinanzierungen sind in aller Regel langfristige Geschäftsverbindungen ohne Ausstiegsmöglichkeiten. Ein Recht zur Kündigung besteht regelmäßig erst nach Ablauf einer Vertragsdauer von 10 Jahren. Selbst in ´Hochzinsphasen werden 5- oder 10-jährige Hypothekendarlehen vergeben.
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Kreditnehmer können nur durch Zahlung sehr hoher Vorfälligkeitsentschädigungen aus diesen Immobilienfinanzierungen aussteigen. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung macht allerdings in sehr vielen Fällen einen Widerruf möglich. Rechtsanwalt Podewils von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf berichtet darüber auf www.widerrufs-recht.de: Es wurden höchstrichterlich viele Fehler in den Widerrufsbelehrungen festgestellt und einige Gerichte haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Banken, die diese Widerrufsbelehrungen verwendet haben, können einen Widerruf in aller Regel nicht verweigern. Sollte eine Klage auf Feststellung eingereicht werden, dass ein Widerruf wirksam erklärt wurde, geben in den vom BGH entschiedenen Fällen Gerichte regelmäßig dem Darlehensnehmer Recht: die Bank muss dann nicht nur auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten sondern auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Die aktuelle Rechtslage bezieht auch bereits gekündigte Immobilienfinanzierungen mit ein. Wer sich also über eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung geärgert hat, sollte jetzt seine Widerrufsmöglichkeiten prüfen.
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