Um die Grenzen der Haltbarkeit moderner Motoren beurteilen zu können, muss man sich bewusst sein, dass Entwicklungsgrenzen erreicht wurden. Anforderungen an den Umweltschutz, an die Wirtschaftlichkeit, die Performance und die Sicherheit von Fahrzeugen können immer schwerer erreicht werden. Was den Herstellern in der Übergangszeit blieb war, die Dehnbarkeit dieser Anforderungen in einem größtmöglichen Maß auszunutzen.
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Als es schließlich offensichtlich wurde, dass der notwendige Entwicklungsaufwand zur Produktion zeitgemäßer Motoren nicht geleistet werden konnte, erklärte man kurzerhand die Elektromobilität zur Lösung aller Probleme , allerdings ohne sich, um die aktuell brennenden Probleme mit der gebotenen Intensität zu kümmern. Daraus resultiert, dass zum Beispiel moderne Dieselmotoren Schadstoffnormen nur noch unter bestimmten Bedingungen erfüllen. Also u.U. nur dann, wenn die originale Motorkonfiguration so umgestellt wird, dass darunter Leistung und Lebenserwartung eines Motors leiden. Das Setting der verwendeten Software wirkt sich dabei mittelfristig schädigend auf Motorenbauteile aus.
Als Probleme, die ursächlich diesen Zusammenhängen zugeordnet werden konnten, bei den VW-Busen T5 und T6 auftraten, war mit einem Blick auf die Statistik sofort klar, dass kapitaler Motorschaden nur in einem bestimmten Kilometerleistungsrahmen auftreten, konkret zwischen 75.000 und 125.000 km. Die Anzahl der Häufigkeit von Motorschäden bei diesen Modellen ist so auffällig prägnant, dass man nicht nur von einem reparablen Motorschaden reden sollte, sondern von einer deutlichen Herabsenkung von üblichen maximalen Motorlaufleistungen. In vielen Fällen bedeutet ein Motorschaden auch einen wirtschaftlichen Totalverlust.
Wer zwischen 2015 und 2020 einen VW-Bus oder ein anderes Dieselfahrzeug der SSK 5 oder 6 kaufte, tätigte eine hohe Investitionen in dem Bewusstsein, ein sehr ausdauernd leistungsfähiges Auto gekauft zu haben Allerdings zeigen Statistiken und Gutachten das normal übliche Laufleistung von bis zu 300.000 km von modernen VW-Bus Motoren nicht mehr erreicht werden. Statistisch ist das noch nicht belegbar, da Daten fehlen. Die meisten T6 z.B. haben noch keine 75.000 km gelaufen. Juristisch ergibt sich daraus aber auf jeden Fall ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller, der nicht nur im Falle eines vorliegenden Motorschadens, sondern auch angesichts mittelfristig anstehender Motor Schäden einforderbar sein sollte.
Rechtsanwalt Gisevius kümmert sich als oeltod-anwalt.de seit über fünf Jahren um Ansprüche von T5- und T6-Fahrern im oben genannten Themenkomplex. Gern steht er VW-Bus-Besitzern für eine kostenlose Erst-Einschätzung ihrer individuellen Situation zur Verfügung.