Illegale Kontoabbuchungen von Lotto- und Gewinnspielfirmen

Eine Flut von Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, untergeschobene Verträge und unerlaubte Kontoabbuchungen erhält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Zeit. Dreist rufen Gewinnspielfirmen und Lottospielgemeinschaften Verbraucher zu allen Tageszeiten an, konfrontieren sie mit angeblichen Vertragsabschlüssen sowie ihren Kunden- und Kontodaten und buchen illegal Beträge von ihren Konten ab.

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Unerlaubte Telefonwerbung ist seit 2004 gesetzlich verboten. Aber dieses Verbot ignorieren Firmen zur Zeit wieder massiv, um Verträge abzuschließen. Sie gehen sogar teilweise soweit, Verbrauchern Verträge unterzuschieben und Geld vom Konto abzubuchen, obwohl die Betroffenen aussagen, dass sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt und keine Kontodaten weitergegeben haben. Vielmehr wurden sie im Gespräch bereits mit ihren Konto- und Kundendaten konfrontiert. Bei den Beschwerden über Gewinn-spielfirmen fielen Namen wie Spielfox und Gewinnspielclub DSC-24. Bei den Lottotippgemeinschaften gab es zum Beispiel Beschwerden zu den Firmen MaximWin und Deutsche Lotto Pool GmbH.

Verbraucher, die keinen Vertrag am Telefon abschließen wollten, aber dennoch eine Auftragsbestätigung erhielten, sollten schriftlich per Einschreiben und Rückschein reagieren, das Unternehmen entsprechend informieren und vorsorglich ihren Widerruf erklären. Gleichzeitig sollten die Betroffenen die Kontoauszüge besonders gründlich prüfen. Brigitte Sievering-Wichers: „Wer unerlaubte Abbuchungen feststellt, sollte sich umgehend an seine Bank wenden und das Geld zurückbuchen lassen. Das geht bei Lastschriften in der Regel problemlos innerhalb von sechs Wochen. Bei betrügerischen Abbuchungen beträgt die Verjährungsfrist sogar drei Jahre.“

Die vielen Beschwerden zeigen, dass Kunden- und Kontodaten wieder massiv illegal gehandelt und missbraucht werden. Der Gesetzgeber ist deshalb dringend gefordert, endlich Datenklau und Datenmissbrauch durch ein verbraucherfreundliches Datenschutzgesetz effektiv zu unterbinden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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