Ihr Nacktbild wurde frei geschaltet

„Ihr Nacktbild wurde frei geschaltet“ – mit freundlichen Hinweisen wie diesem versuchen Abzocker-Homepages arglose Internet-Benutzer auf auf ihre Seiten zu ziehen. Irgendwann geht’s um Geld, aber dann steckt der User schon tief in der Abzocker-Falle.

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Hier die Original-Email:

Hallo xxx

die Freischaltung des Nacktbildes ist soeben erfolgt. Es wurde in den FSK 18 Bereich einsortiert.
(hier dann der Link auf das Angebot)

Das private Erotik-Portal für Männer und Frauen.
(hier dann noch mal der Link auf das Angebot)

Dein Team von
(hier dann noch einmal der Link auf das Angebot.

Da Neugier und Entsetzen überwiegen klicken viele Betroffene auf einen der Links und erhalten wenig später folgende Mail:

Sehr geehrter Kunde,
leider haben Sie auf unsere Rechnung und unsere freundliche Zahlungserinnerung nicht reagiert.
Genutzt wurde:
(Hier derLink auf das Angebot)
– die erotischen Nacktcommunity für Männer und Frauen.
Durch Ihre Nutzung unseres Bilderarchivs sind deutlich kommunizierte Kosten entstanden.
Um weitere Kosten für Sie zu vermeiden bitten wir Sie nachdrücklich, Ihrer Zahlungsverpflichtung umgehend nachzukommen.
Bitte nehmen Sie die Überweisung mit sofortiger Wirkung wie folgt vor:

(Hier kommt dann die Adresse)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine einmalige Nutzungsgebühr handelt, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unseres Bilderarchivs erheben. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht. Ein Widerruf ist nach der erfolgten Nutzung nicht mehr möglich.

Selbstverständlich können Sie unser Bilderarchiv noch volle sechs Monate lang weiterhin nutzen – weitere Kosten entstehen Ihnen in keinem Fall.Wir erwarten Ihre Zahlung umgehend – in Ihrem Interesse vermeiden Sie so weitere Kosten, die beispielsweise durch das schriftliche Mahnverfahren bzw. durch das Beantragen eines Mahnbescheids entstehen würden.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

xyz

Was können Sie tun?

Also als erstes niemals auf Dnge wie Happy-Girlies oder ähnliches klicken – N I E M A L S!!!! geben Sie niemals Ihre e-Mail-Adresse bekannt, löschen Sie e-Mails, wenn Ihnen der gesunde Menschenverstand schon sagt: Das kann nicht sein! Und: Widerstehen Sie der Neugier!!!

Dann bei der Verbraucherschutzzentrale das passende Widerrufsformular downloaden, absenden – niemals zahlen!! Bei den Verbraucherschutzzentralen können Sie sich auch informieren lassen.

1 comments
  1. Werte Mitarbeiter des Verbraucherschutzes,
    Ich habe ein großes Problem,wo ich mir keinen Rat weiß und ich mich an Sie wende. Vor einiger Zeit habe ich mich an eine Modelagentur gewendet um als Model tätig zu werden. Diese Agentur stellt eine Webseite zur Verfügung wo sich bestimmte Fotografen oder andere zum Beispiel Zeitschriften einwählen können wenn sie ein bestimmtes Model suchen.Mit der Webseite konnte ich leider nichts anfangen da ich nicht alle Daten(Größe unsw)eingeben konnte.Die Agentur stellte mir keine Hilfe zur seite und hat nicht geantwortet auf meine fragenden Mails. Stattdessen sendetetn sie mir Rechnungen von einen Jahresbetrag von 60 Euro.Nachdem ich den nicht zahlte kam eine zweite Aufforderung mit Mahnung. Die Zeit des Wiederspruchs habe ich leider verpasst und kündigen ginge wohl auch nicht mehr nach 14 Tagen und ich müßte für ein Jahr bezahlen. Es steht so in der AGB nun frage ich sie,wie ich mich verhalten soll.Ich kann die Dienstleitungen ja nicht in Anspruch nehmen da ich meine Daten nicht eingeben kann.Es gibt Bei dieser Modelagentur keine Telefonnummer sondern nur eine Adresse in Berlin.Diese betreibt ein Lutz H. und diese Agentur heißt Modelxxx. Was bitte kann ich unternehmen ,um weitere Rechnungen oder gar Mahnungen nicht mehr zu erhalten?Ich möchte auch das meine Daten dort gelöscht werden.Bitte geben Sie mir Rat vielen Dank freundlichst Ramona Theuring

    Hallo Ramona

    wenn auf der Homepage der Firma keine Telefonnummer stand, dann ist das schon mal ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Ich würde erstainmal Einspruch ergeben, Also : Brief per Einschreiben an die Brüder, der Vertrag sei wegen fehlender Leistungserfüllung seitens des Betreibers nicht erfüllt worden. Die Widerrufsbelehrung sei aufgrund nicht oder nur schlecht erkennbarer Auszeichnung ungültig. Man solle von weiteren Forderungen absehen, da du ansonsten rechtliche Schritte einleiten würdest. Danach tust du nichts, bis der Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt. Damit gehtst du dann zum Anwalt, zur Polizei oder zur Verbraucherschutzzentrale. Dort wird man dir kompetent weiter helfen. Wichtig: Nicht lang rumschnacken, das bringt alles nichts

    Grüße usch

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