Newsletterthema Schadensersatz
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Es sind in den letzten Wochen gerade in den T6- und Porsche-Gruppen Fragen nach Schadensersatz aufgetaucht – Viele Fahrzeugbesitzer wollen das Auto behalten. Die Anwälte der IG Dieselskandal gehen davon aus, dass ein Schadensersatz sowohl im kaufrechtlichen Verfahren gegen den Händler als auch in einer Betrugshaftungsklage gegen den schummelnden Hersteller gut durchsetzbar wäre. Als Standard kann man von Minimum 20 % des gezahlten Fahrzeugpreises ausgehen.
Ein solcher Schadensersatz berechnet sich nach verschiedenen Faktoren, einige sind klar verifizierbar, andere liegen im Ermessen des entscheidenden Richters.
Am Beispiel T6 lässt sich das ganz gut erklären
1. Laut Konfigurator gibt es durch die aktuellen Maßnahmen einen Mehrverbrauch an Diesel und eine Erhöhung der Emissionen, was auf 300.000 km-Lebensdauer pro Kilometer Mehrkosten durch zusätzliche Betankungen und eine Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer bedeutet. Die hier zu berechnende Zahl ist fix, könnte aber durch eigene Verbrauchswertbestimmungen zugunsten eines höheren Schadensersatzes korrigiert werden.
2. Wertverlust
Aktuell tun sich beim Vergleich von Gebrauchtwagenpreisen mit der ursprünglichen Erlöserwartung große Lücken auf. Bei einem 50.000 Euro-T6, der drei Jahre alt ist, macht das bis zu 7000 Euro aus.
3. Zu erwartende Unannehmlichkeiten
Betroffene Diesel werden unabhängig von der Schadstoffklasse von Fahrverboten betroffen sein, zudem steht im Raum, dass Fahrzeuge nach den aufwändigen Rückrufaktionen nicht mehr den Kauferwartungen entsprechen: Weniger Leistung, höherer Verbrauch, unvermeidliche Werkstattaufenthalte. Die Lebenserwartung von Bauteilen muss nach unten korrigiert werden, da nach den Rückrufaktionen mit anderen Temperaturen gearbeitet wird.
4. Ausgleich zu erwartender Immobilitäten
Jeder Tag ohne Auto oder angemessene Mobilität ist ein zu berechnender Schaden
5. Schadensersatz Abrwackprämie
Wir halten die „Ersatzsumme“ im Rahmen der Abwrackprämie für erstattungsfähig, also nicht den realen Fahrzeugwert, sondern den Wert, den das Fahrzeug im Kontext der Prämienberechnung hat. Wurden 10.000 Euro angerechnet, dann steht dieser Wert als rückerstattungsfähige Summe im Raum, selbst wenn der Fahrzeugwert bei 1000 Euro liegt.
6. Nicht in Anspruch genommene Mobilität
VW bietet Leihwagen über 32,50-Euro-Sixt-Gutscheine an. Diese Autos sind mit hoher Selbstbeteiligung versichert, entsprechen nicht dem Fahrzeugklassenniveau des bestellten PKW und der Preis der Mobilität lässt sich nicht auszahlen. Hier besteht nach Meinung unserer Anwälte grundsätzlich Verhandlungsspielraum.
7. Fahrverbote
Es ist davon auszugehen, dass ALLE aktuell in der Diskussion befindlichen PKW umgerüstet werden müssen auf Euro 6d, um Fahrverboten entgehen zu können. Die zu erwartenden Kosten müssen in ein Schadensersatzverfahren einbezogen werden.
Diese Liste wäre noch zu verlängern, wir wollen an dieser Stelle nur aufzeigen, dass ein durchzusetzender Schaden Summe „X“ ausmachen könnte, die durchaus realistisch einzufordern ist.
Risiko des Eigentümers
Ohne Prozesskostenfinanzierung oder Rechtsschutzversicherung bleibt insbesondere ein Schadensersatzverfahren gut kalkulierbar. Gern machen Ihnen unsere Anwälte ein Angebot, dass die verschiedenen Instanzen berücksichtigt.
Anders als bei einem Rückgabeverfahren halten sich beim Schadendersatz die Streitwerte in Grenzen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass sich Hersteller und Händler vergleichen. Die Verbraucherfreundlichkeit von Richtern endet aktuell nur bei überzogenen Forderungen. In Schadensersatzverhandlungen geht es um realistische Ansprüche vor dem Hintergrund nachweislich vorgenommener Manipulationen.
Wir besitzen eine T6 California aus 2017 von einem deutschen Händler aus Italien reimportiert. Es ist der nicht mehr erhältliche 110kW mit dem 6-Gang Schaltgetriebe. Ist es denkbar, dass das KBA nachträglich die Betriebsgenehmigung entzieht? Angenommen, wir haben im Vorfeld über einen Anwalt besagten Schadensersatz erfolgreich eingeklagt und dem Fahrzeug wird hinterher die Betriebsgenehmigung entzogen. Haben wir dann weitergehende Rechte verloren?
Ich denke nicht, wenn dem Fahrzeug die Betriebsgenehmigung entzogen wird ist der Sachaden ja 100 %…
Das wird auch nicht passieren. Was passieren kann ist, dass du die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederzulassung selbst bezahlen musst
Genau, dann ist der Schaden 100% während ich mich vorab mit ca. 20% begnügt habe und damit vermutlich auf weitergehende Rechte verzichte! Das ist ja genau meine Frage.
Und ‚Die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederzulassung‘ kann kein Mensch selber bezahlen!
Das würde nämlich bedeuten, ich müsste die Nachrüstmaßnahmen (Software, Hardware) entwickeln, zertifizieren, und einbauen lassen. Wie soll das denn gehen?
Den „Komplettausfall“ kann man ja in der vereinbarung ausschließen.
Laut Konfigurator bei „https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/app/konfigurator/vwn-de/de/der-multivan/70167?page=trim“ gibt es den T6 Multivan 150PS Schalter Diesel überhaupt nicht zu bestellen! Ich hatte aber in 09-2017 einen bestellt und der steht nach der Produktion, seit Dezember 2017, in Hannover.
Und nun? Habe ich jetzt „Neu-Schrott“ gekauft? Prämie weg und kein Neues Auto seit 11-2017. Nur einen alten T5 als Leihfahrzeug. Wir sind 6 Personen und brauchen eine großes Auto. Bis heute 04.03.2018 keine Infos wie es weiter gehen soll. Ich weiss nur das, was in den Medien zu finden ist. Und selbst diese Infos sind keine klaren Aussagen, nur Ausreden und Lügen.
Das Traurige ist, dass VW hier einen Wirtschaftswundertraum vor die Wand fährt. Da wurde Ende der 50er ein Auto entwickelt, das wie kein Anderes 60 Jahre lang in die Zeit passte. Davon ist nichts mehr übrig. Und das liegt nicht an der misskalkulierten Diesel-Technik – auch der Benziner ist aus dem Konfigurator geflogen weil es deutschen Ingenieuren nicht möglich ist, den T6 mit CO2-Werten auf die Straße zu bringen, die europäischen Standards entsprechen.
Wie schaut es mit Schadensersatz aus wenn das Fahrzeug noch garnicht geliefert wurde und es auch nicht zurück geben möchte?
Ich sehe das so: Du bekommst ein Auto, das nicht den Spezifikationen aus der Grundkonfiguration entspricht, du wartest länger als zumutbar, musst akzeptieren, dass du mehr Diesel und Steuern zahlen musst als geplant, kommst eventuell nicht mehr zur Arbeit damit wegen Fahrverboten und hast einen ziemlich happigen Wertverlust gegenüber gewohnten Wiederverkaufspreisen zu akzeptieren. Wahrscheinlich musst du öfter als dir lieb ist in die Werkstatt und dir fliegt alle 15.000 km das AGR um die Ohren – reicht das nicht aus??? Wir gehen in der IG von 20 % des Neuwertes aus – Minimum…