Kurz und formlos: Ja! Ob man Ihnen aber daraus eine verpasste Wiederrufsfrist drehen kann, bliebe jurístisch zu klären. Aber bitte: Nicht rumdiskutieren. Einfach „Nein, ich zahle nicht!“ (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
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