Aktuelles zur Hundesteuer Wiesbaden: Aufgrund einer Anhebung der Hundesteuer in Wiesbaden auf 180 € pro Jahr kochen aktuell die Emotionen der Hundebesitzer hoch. 180 Euro Hundesteuer in Wiesbaden – Dies ist landesweiter Rekord. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht die Steuern jedoch dem Grunde und der Höhe nach als ordnungsgemäß.
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Diese Steuer existiert seit Anfang des 19. Jahrhunderts und wurde eingeführt, da Hunde als Luxusgüter gehalten wurden. Sie erfüllten keinen Zweck für das Allgemeinwohl. Das Halten eines Hundes geht auch heute noch über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und ist somit eine Aufwandsteuer – somit auch Hundesteuer Wiesbaden.
Hundesteuer Wiesbaden – Hoheit der Gemeinde
Da die Beeinträchtigung der Allgemeinheit durch Hunde erheblich höher ist als durch Katzen oder Pferde liegt auch ein sachlicher Grund dafür vor, nur für diese Tierart eine Steuer zu erheben. Welche Tiere besteuert werden,liegt im gesetzgeberischen Ermessen der Stadt, so Rechtsanwältin Jordan, Rechtsanwältin der Kanzlei Cäsar-Preller zum Thema Hundesteuer Wiesbaden.
Die Höhe zu bestimmen unterliegt der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinde, sie darf nur nicht unverhältnismäßig sein. Da die Versorgung eines Hundes weitaus mehr als 180 € pro Jahr kostet, beeinträchtigt diese Steuerhöhe in Wiesbaden auch nicht unverhältnismäßig die Freiheit, einen Hund aus Liebhaberei zu halten, so entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Heißt übersetzt: Die Richter des Verwaltungsgerichtes halten einen Hundesteueraufwand in Höhe von 180 Euro pro Jahr für angemessen. Dieser sollte Hundeliebhaber nicht davon abhalten einen Hund anzuschaffen.
In Wiesbaden machen die Gegner der Hundesteuererhöhung derzeit mobil. Hier kann man sich z.B. an einer offiziellen Petition beteiligen. Ob dadurch allerdings die nun sogar verwaltunsgerichtlich offiziell genehmigte Steuererhöhung rückgängig gemacht werden kann bleibt zweifelhaft, da zur erfolgreichen Petitionseinreichung auch ein paar tausend Stimmen von Nicht-Hundebesitzern kommen müssten. Und dieser Bevölkerungsgruppe dürfte das Thema Hundesteuer ziemlich „schnuppe“ sein.
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Die Kanzlei Cäsar-Preller, insbesondere Rechtsanwalt Cäsar-Preller, hat sich bundesweit als Tieranwalt etabliert – bekannt z.B. durch zahlreiche Fernsehbeiträge mit Rechtstipps für Tierhalter.