Humanimity Service GmbH muss Nachrangdarlehen zurückzahlen

Die Humanimity Service GmbH mit Sitz in Neuötting muss ihr Einlagengeschäft unverzüglich abwickeln. Das hat ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 23. Januar 2019 aufgegeben.Die Humanimity Service GmbH habe auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder entgegengenommen und deren unbedingte Rückzahlung versprochen. Allerdings habe sie dafür nicht die erforderliche Erlaubnis gehabt. Daher müsse sie das Einlagengeschäft unverzüglich abwickeln, teilte die BaFin mit.

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Die Humanimity Service GmbH firmierte früher unter den Namen BitBazzar Service GmbH. Unter diesem Namen bot sie sog. stille Gesellschaftsanteile in der Regel für 5000 Euro an. Auch hier schritt die BaFin ein und die stillen Beteiligungen wurden in Nachrangdarlehen umgewandelt und der Name der Firma geändert.

Nach dem Bescheid der BaFin muss die Humanimity Service GmbH die Gelder nun sofort an die Anleger zurückzahlen. Es deutet sich allerdings bereits an, dass sie dies nicht kann. In einer Mitteilung an die Anleger heißt es, dass „die Gelder restlos in Projekte und laufende Betriebskosten investiert wurden“ und eine Rückabwicklung deshalb nicht sofort von statten gehen könne. Zudem gebe noch vorrangige Forderungen während die Darlehen der Anleger nur nachrangig sind. Weiter wird versucht, die Anleger zu beruhigen. Ihre Darlehen seien nicht gefährdet und es werde an Lösungen gearbeitet. Weiter heißt es, dass „keine leichtsinnige Entscheidung hinsichtlich Insolvenz“ gefällt wird. Bedeutet auch, dass eine Insolvenz nicht ausgeschlossen werden kann, wenn keine andere Lösungen gefunden werden. „Nachrangdarlehen werden im Insolvenzfall nachrangig behandelt, d.h. das zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden. Das macht Nachrangdarlehen grundsätzlich zu riskanten Kapitalanlagen, die auch mit dem Totalverlust des investierten Geldes enden können“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Um drohende Verluste bei Nachrangdarlehen zu verhindern, sollten die Anleger nun ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Zunächst kann geprüft werden, ob die Nachrangigkeit überhaupt wirksam vereinbart wurde. Häufig wurden in den AGB vorformulierte Klauseln verwendet, die intransparent sind und den Anleger unangemessen benachteiligen, so dass die Klauseln unwirksam sind. Zudem können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geprüft werden. Diese hätten über die Risiken von Nachrangdarlehen und insbesondere über das Totalverlust-Risiko der Anleger aufklären müssen. Schließlich können auch Gesellschafter und Geschäftsführer in der Haftung stehen, wenn sie z.B. gegen einschlägige Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen haben.

Die Humanimity Service GmbH ist auch mit der Humanimity SCE mbH verbunden. Über die Genossenschaft werden diverse Schulungs-Webinare an die Mitglieder vertrieben. Überprüft wird die Humanimity Genossenschaft durch den Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverband (DEGP). Dieser war u.a. auch für die Prüfung der GenoGen eG zuständig. Die GenoGen ist inzwischen insolvent und die Mitglieder fürchten um ihr Geld. Hier hat sich herausgestellt, dass die Prüfungen durch den DEGP nicht besonders gründlich waren.

Mehr Informationen: https://www.anwalt4you.net/kapitalmarktrecht

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