Nümann + Lang – Abmahnung wegen „So Blind“ (Aergo Trade GmbH) – Download

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abmahnhilfe24.de berichtet über Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück „So Blind“ des Künstlers Sir Colin. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die Aergo Trade GmbH.

rechtsanwalt Lüdecke: „Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.“

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Aergo Trade GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

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