Rechtsanwalt Andreas Tilp vertritt HRE-Aktionäre im Musterfahren gegen die Hypo Real Estate
Mit der Musterklage gegen die Hypo Real Estate Holding AG wird im kommenden Jahr ein Verfahren fortgesetzt, das nach dem KapMuG Bedeutung für alle anhängige Schadensersatzklagen haben wird. Der Musterkläger klagt vor dem Oberlandesgericht München auf Schadensersatz gegen die HRE. Aufgrund der damaligen AdHoc-Meldungen und den Pressemitteilungen der Bank hatte der Anleger weiter in HRE-Aktien investiert und musste in der Folgezeit der Finanzkrise erleben, dass der Aktienwert von über 30 Euro auf unter zwei Euro sank. Die HRE hatte u.a. verlautbaren lassen, dass man von den Auswirkungen der amerikanischen Immobilienkrise nicht betroffen sei. Nur mit staatlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und letztendlich durch die komplette Verstaatlichung konnte die HRE gerettet werden.
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Über 80 Anleger hatten die HRE und einzelne Verantwortliche mit Schadensersatzklagen überzogen. Unter den Klägern befinden sich neben Privatanlegern auch 40 Fonds aus Deutschland, Luxemburg, den USA und Kanada,. u.a. die Deka Bank und Tochtergesellschaften der Allianz. Es geht hier mittlerweile um einen Gesamtschadenswert von über einer Milliarde Euro. Das Musterverfahren nach dem KapMuG ermöglicht eine vereinfachte Verfahrensführung für alle anhängigen Verfahren nach Abschluss der Musterklage. Die weiteren 80 Verfahren würden nach dem Vorbild der Musterklage neu aufgerollt werden – diesmal aber vor dem Hintergrund einer rechtsgültigen und vor allem rechtsprägenden Musterentscheidung.
Der Musterkläger wird vor dem OLG München von Rechtsanwalt Andreas Tilp (Foto) aus Kirchentellinsfurt vertreten.