Hitzefrei im Büro

Teilen Sie dies über:

„Hitzefrei im Büro“ – gibt’s das überhaupt? Bei den aktuellen Temperaturen von weit über 30 Grad setellt sich die Frage zwangsläufig. Wir haben einen Excperten gefragt, ob und unter welchen Umständen bei solchen Umgebungstemperaturen gearbeitet werden muss. Rechtsanwalt Wurst aus Herrenberg: „Das definiert die aktuell gültige Arbeitsstättenverordnung. Die Außentemperatur ist nicht maßgeblich, es geht um die Werte am Arbeitsplatz. Hier gibt es klare Richtlinien, auf die Arbeitgeber hingewiesen werden sollten, falls sie nicht selbst ein Einsehen haben!“

Die Regeln setzen folgende Marken:

• ab 26 Grad sollten Maßnahmen ergriffen werden
• ab 30 Grad ist das Ergreifen von Maßnahmen nicht mehr optional, sondern zwingend
• ab 35 Grad kann und darf in Büros oder Fertigungsstätten nicht mehr gearbeitet werden.

Dabei gilt: Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitsplatz nur eigenmächtig verlassen, wenn gesundheitliche Gründe dafür sprechen. Ein subjektives „Das ist mir zu heiß hier!“ kann einen Kündigungsgrund, bzw. eine Abmahnung ausmachen. Der Ausgang einer diesbezüglichen Kündigungsschutzklage ist offen, denn hier geht es um die Umstände und darum, ob der Arbeitgeber auch wirklich alles unternommen hat, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Auch muss die Frage geklärt werden, wie unzumutbar die Situation konkret war.
Wird trotz eines solchen Engagements die Grenze des Aushaltbaren überschritten, dann muss der Arbeitstag beendet werden. Ob die Stunden nachgeholt werden müssen ist oft strittig und nicht einheitlich geregelt.

Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, z.B. ein Homeoffice anzubieten, wenn die Arbeit zuhause im Garten fortgesetzt werden kann.
Grundsätzlich gilt eine Umgebungstemperatur von über 35 Grad als Grenzwert. Rechtsanwalt Wurst: „Das Einstellen der Arbeit liegt dann aber auch im Interesse des Arbeitsgebers, weil Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.“

Der erfahrene Jurist aus Herrenberg steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu den vielfältigen Fragen des Arbeitsschutzes zur Verfügung.
www.anwalt-wurst.de

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.