Hitzefrei im Büro

„Hitzefrei im Büro“ – gibt’s das überhaupt? Bei den aktuellen Temperaturen von weit über 30 Grad setellt sich die Frage zwangsläufig. Wir haben einen Excperten gefragt, ob und unter welchen Umständen bei solchen Umgebungstemperaturen gearbeitet werden muss. Rechtsanwalt Wurst aus Herrenberg: „Das definiert die aktuell gültige Arbeitsstättenverordnung. Die Außentemperatur ist nicht maßgeblich, es geht um die Werte am Arbeitsplatz. Hier gibt es klare Richtlinien, auf die Arbeitgeber hingewiesen werden sollten, falls sie nicht selbst ein Einsehen haben!“

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Die Regeln setzen folgende Marken:

• ab 26 Grad sollten Maßnahmen ergriffen werden
• ab 30 Grad ist das Ergreifen von Maßnahmen nicht mehr optional, sondern zwingend
• ab 35 Grad kann und darf in Büros oder Fertigungsstätten nicht mehr gearbeitet werden.

Dabei gilt: Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitsplatz nur eigenmächtig verlassen, wenn gesundheitliche Gründe dafür sprechen. Ein subjektives „Das ist mir zu heiß hier!“ kann einen Kündigungsgrund, bzw. eine Abmahnung ausmachen. Der Ausgang einer diesbezüglichen Kündigungsschutzklage ist offen, denn hier geht es um die Umstände und darum, ob der Arbeitgeber auch wirklich alles unternommen hat, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Auch muss die Frage geklärt werden, wie unzumutbar die Situation konkret war.
Wird trotz eines solchen Engagements die Grenze des Aushaltbaren überschritten, dann muss der Arbeitstag beendet werden. Ob die Stunden nachgeholt werden müssen ist oft strittig und nicht einheitlich geregelt.

Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, z.B. ein Homeoffice anzubieten, wenn die Arbeit zuhause im Garten fortgesetzt werden kann.
Grundsätzlich gilt eine Umgebungstemperatur von über 35 Grad als Grenzwert. Rechtsanwalt Wurst: „Das Einstellen der Arbeit liegt dann aber auch im Interesse des Arbeitsgebers, weil Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.“

Der erfahrene Jurist aus Herrenberg steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu den vielfältigen Fragen des Arbeitsschutzes zur Verfügung.
www.anwalt-wurst.de

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