Hinweis auf OS-Plattform – Vorsicht Abmahnungen

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Betreiber von Onlineshops müssen ab morgen auf ihren Homepages, aber auch bei ebay oder Amazon einer neuen EU-Verordnung entsprechen. Ab dem 9. Januar 2016 müssen Verkaufsangebote im Internet mit einem  Hyperlink auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission versehen sein. Diese Plattform soll Käufern die Möglichkeit geben, Beschwerden online  einzureichen. Ab dem  15.02.2016 soll  ec.europa.eu/consumers/odr/ online sein.  Auch wenn das Portal noch nicht aktiv ist wird der Link darauf gesetzlich vorgeschrieben. Idealerweise sollte der Link im Impressum des Shops angelegt werden.Demnach muss insbesondere dem Artikel 14 der Verbraucherrichtlinie entsprochen werden: “In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an.”

Als Verbraucherinformation sollte ein Text wie dieser dienen:

“Sie erreichen die Onlineplattform der Europäischen Union zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten über nachfolgenden Link: .  http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Verkäufer, die Waren über ebay, AMAZON oder sonstige Online-Kanäle anbieten. müssen einen Satz wie diesen bei den Verkäuferinformationen zufügen. Der Satz sollte unbedingt an einer gut erreichbaren Stelle platziert werden, um Abmahnungen zu vermeiden. Dabei ist es unerheblich, ob die OS-Plattform schon fertig gestellt ist oder nicht.

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Tomke Schwede

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