Alle Schiffe des Fonds Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI sind in der Insolvenz. Am 14.09.2012 meldete auch noch die MS Hellespont Trinity Insolvenz an. Die Anleger des HCI Shipping Select XVI müssen damit die dritte bittere Pille innerhalb von zwei Tagen schlucken. Hilfe finden sie beim Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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Für den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI hielt der September 2012 keine guten Entwicklungen bereit. Nachdem bereits die beiden Tanker MS Hellespont Trader und MS Hellespont Trooper am 13.09.2012 Insolvenz anmeldeten, ist nun auch das letzte Schiff des HCI Shipping Select XVI ein Fall für den Insolvenzverwalter: Am 14.09.2012 wurde über die MS Hellespont Trinity das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Damit befinden sich alle Schiffe des Fonds in der Insolvenz. Die Anleger sehen düsteren Zeiten entgegen.
Was können Anleger des Dachfonds jetzt unternehmen?
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger den drohenden Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem HCI Shipping Select XVI ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des HCI Shipping Select XVI ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind.
Auf Anleger kommen Verluste zu
Schiffsdachfonds wie der HCI Shipping Select XVI sind keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet, denn es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken – wie zum Beispiel im Fall einer Insolvenz -innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.
Haben Anleger des HCI Shipping Select XVI das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der Insolvenzen der MS Hellespont Trader, MS Hellespont Trinity und MS Hellespont Trooper sollten die Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
Weitere Informationen: Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds
Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht