Die Einführung eines so genannten „Handshake“ (schriftliche Bestätigung) soll in Zukunft das unbemerkte Abschließen von Abo-Verträgen im Internet verhindern. Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad sieht darin eine Möglichkeit, gegen untergeschobene Internet-Verträge vorzugehen.
Unzureichend ist ihrer Ansicht nach der Vorschlag des Bundesverbraucherschutzministeriums, die Preisangabe bei Internetangeboten direkt neben dem Bestellbutton vorzuschreiben. Sie forderte in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer zusätzlich die Unwirksamkeit von Verträgen, die auf der Grundlage unklarer Preisangaben zustande gekommen sind.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden Verbraucherinnen und Verbrauchern monatlich 22 000 versteckte Abonnementverträge im Internet untergeschoben. Als Köder dienen Gewinnspiele oder vermeintliche Gratisangebote. Angaben zu den Kosten tauchen oft kaum lesbar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder am Ende der Seite auf. Dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben, erfahren die Betroffenen oft erst mit der Rechung.
Für sie wurde das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale ausgeweitet. Geschädigte können sich unter 01805 / 60756060 (Festnetzpreis 14 ct/Min.) informieren.
Wenn Margit Conrad sich durchsetzt, muss der Anbieter dem Internetkunden vor Vertragsabschluss eine Information über die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Kosten, Leistung und Laufzeit des Abonnements zusenden. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden – gegebenenfalls per E-Mail – kommt der Vertrag zustande. Sind die Kosten des Angebots nicht deutlich sichtbar neben dem Anmelde- oder Bestätigungsbutton platziert, soll der Vertrag unwirksam bleiben.