HAHN-Chancencheck statt Wertverlust im Porsche-Abgasskandal

Wertverlust im Porsche-Abgasskandal: Porsche ist – ob mit oder ohne eigenes Zutun – tief in den Abgasskandal um manipulierte Software verstrickt. Ganz bös hat es Fahrer des aktuellen Cayenne 3,0 TDI erwischt. Hier gibt es eine offizielle Rückrufaktion und sogar einen Zulassungsstopp für bereits bestellte aber noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge. Rechtsanwalt Lars Murken-Flato begleitet für HAHN-Rechtsanwälte ein 1. Hilfe-Portal für Opfer des Dieselskandals und betreut bereits über 100 Besitzer von Cayenne, Macan und Panamera – aber auch der VW Touareg und die Q7-Reihe von AUDI gehören in diesen Topf.

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„Beim Porsche der Schadstoffklasse 6 ist die Rückgabe des Fahrzeuges die beste Option, um den Dieselskandal schadlos zu überstehen. Die Nachrüstung ist ein erheblicher Eingriff. Niemand kann sagen, ob der Wagen danach sein Geld noch wert ist, wie sich die Preise für gebrauchte Porsche entwickeln und was nach dem Software-Update von Leistung und Lebensdauer eines betroffenen Porsche real übrigbleibt. „Uns berichten bereits zahlreiche Mandanten, dass sich das Ansprechverhalten des Motors nach dem Update subjektiv stark verändert habe. Kunden, die ihren Porsche in Zahlung geben wollen, sagen uns, dass die Händler seit dem Dieselskandal massiv mit den Angeboten runtergehen“

Gute Chancen sieht der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch für den 3,0 l Diesel, der z.B. im Porsche Macan verbaut ist. Hier gab es bereits Ende des Jahres eine Rückrufaktion. Auch beim Macan wurde die Abgassteuerung im Real-Betrieb einfach ausgeblendet. Immerhin hatten die Besitzer älterer Macan noch die Wahl, ob sie beim „freiwilligen“ Rückruf mitmachen.

Bei den jüngst zugelassenen Macan-Modellen wurde das Update bereits vor der Auslieferung aufgespielt – ohne die Zustimmung der neuen Besitzer abzufragen. Das Update führt dazu, dass die Abgasreinigung schon bei geringeren Temperaturen einsetzt. Das ist alles andere als unproblematisch, da dieses sog. „Thermofenster“ vor allem aus Gründen des Motorschutzes eingerichtet wurde. Es besteht die begründete Befürchtung, dass die Lebensdauer der Motoren durch das Update erheblich beeinträchtigt wird. Auf den Schäden, deren Ausmaß sich wahrscheinlich erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen wird, bleiben dann die Porsche-Kunden sitzen. HAHN Rechtsanwälte rät deshalb allen Betroffenen nach Möglichkeit innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist Sachmängelansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen, um sich gegen etwaige Schäden und den zu befürchtenden Wertverlust zu schützen.

Auch nach Ablauf der Gewährleistung können Ansprüche geltend gemacht werden, dann allerdings nur noch gegen Porsche direkt, aber auch gegen Audi, die den Skandalmotor hergestellt haben. Auch Audi-Fahrer mit Diesel-Fahrzeugen sollten deshalb darauf achten, ob ihr Motor betroffen ist. Denn bei den Porsche-Motoren handelt es sich letztlich nur um modifizierte Audi-Diesel, die z.B. im Modell Q7 von Audi, aber auch im 3 Liter-Touareg verbaut wurden. Es steht zu befürchten, dass die Porsche Cayenne von der Politik als „Bauernopfer“ dargeboten wurden, um wenigstens den Anschein zu erwecken, dass etwas unternommen werde. Denn die Anzahl der betroffenen Porsche-Kunden ist im Verhältnis zu Audi begrenzt. Das ändert aber nichts daran, dass Audi-Besitzer mit den gleichen Motoren genauso betroffen sind und voraussichtlich mit denselben Problemen in den Strudel des Abgasskandals geraten werden.

Der Abgasskandal betrifft nach Meinung von HAHN-Rechtsanwälte ohnehin alle großen SUV, egal ob von Porsche, Audi oder VW, denn auch die 8-Zylindermodelle werden von Wertverlusten getroffen werden, auch wenn es eventuell keine Rückrufaktion gibt.

Hier gilt wie auch bei den Mercedes- G-Klasse-Modellen: Die Dieseltechnologie unterliegt aktuell einem enormen Image-Verlust, und geht es nach der Rechnung der Hersteller, sollen am besten die Autobesitzer die Zeche bezahlen. Der durch Porsche mitverursachte allgemeinen Wertverlust durch die Rufzerstörung der Diesel-Technologie wird noch für Jahre ein Thema bleiben. Murken-Flato: „Hier sind alle Modelle betroffen. Alle Diesel-Porsche könnten sich schon bald zu Ladenhütern entwickeln, zumal damit zu rechnen, dass die zahlreichen Ermittlungen und Untersuchungen, die von verschiedener Seite laufen, in den kommenden Monaten noch einiges zu Tage fördern werden“.

Für alle Modelle, insbesondere für die 8-Zylinder-V-Motoren, besteht daher die Möglichkeit, Schadensersatz aufgrund des sog. „merkantilen Minderwerts“ zu fordern, und zwar auch dann, wenn Händler und Hersteller anführen, dieses oder jene Modell sei nicht betroffen.

Ähnlich breit gefächert betroffen sind Porsche, die über die Porsche-Bank finanziert wurden. Sollte der Darlehensnehmer falsch oder nicht ausreichend belehrt worden sein, kann der komplette Vertrag schon aus diesem Grunde rückabgewickelt werden – Unter Umständen sogar ohne die Anrechnung des bisherigen Nutzens durch den Fahrzeugeigentümer.

Der HAHN-Chancencheck bezieht sich auf 3 Punkte:

  • Prüfung der technischen Betroffenheit Ihres Modells
  • Deckungsabfrage und entsprechende Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Prüfung der vorliegenden Widerrufsbelehrung bei einer Finanzierung

Hier mehr erfahren – Porsche & Mercedes im Abgasskandal

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