Gerade was Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen betrifft, so gibt es in Deutschland einen sehr guten Arbeitnehmerschutz. Bevor es jedoch zur Haftung kommt, sorgen Vorschriften dafür (bzw. sollen dies tun), dass es erst gar nicht zu einem Arbeitsunfall kommen wird. Vor allem betrifft das die richtige Ausrüstung eines Arbeitnehmers, der sich in gefährlicher Lage mit einem besonderen Gefährdungspotenzial bei der Tätigkeit befindet. Daher sollten Unternehmen auch peinlichst genau darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
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Aus haftungsrechtlichen Aspekten ist dies sehr wichtig, da die rechtlichen Folgen für den Dienstgeber fatal sein können. Es springt zwar vordergründig die Krankenkasse ein und übernimmt diesen Schaden bzw. die Rehabilitierung des verunglückten Dienstnehmers, es werden aber mit Sicherheit Regressansprüche laut. Man sollte sich daher auch als Dienstgeber an die gegebenen Vorschriften halten. Hinsichtlich des Arbeitsschutzes zählen etwa das richtige Schuhwerk, vorschriftsgemäße Arbeitshosen oder Arbeitshandschuhe dazu. Die Vorschriften unterscheiden sich sehr stark von der ausgeübten Tätigkeit.
Auswertung von Arbeitsunfällen
Es können aber auch offensichtliche oder weniger offensichtliche Schadensfälle laut werden. Das betrifft zum Beispiel mangelhaft ausgestaltete Arbeitsvorrichtungen oder -geräte. Wenn durch Vernachlässigung von Schutzvorrichtungen ein Arbeitnehmer zu Schaden kommt, dann kann das wiederum haftungsrechtliche Folgen für den Dienstgeber haben. Oft fordert die Krankenkasse später nach Begutachtung des Schadensfalles einen Bericht an und wenn infolge der Begutachtung die Schlussfolgerung für die Schuldzuweisung gegenüber dem Dienstgeber gerechtfertigt ist, dann wird man Regress ausüben. Bei jedem Schadensfall geht es aber auch immer um die Einstufung des Vorsatzes. Es reicht nach herrschender Rechtsmeinung aber bereits eine grobe Fahrlässigkeit aus, um in die Falle der Haftung zu gelangen.
Häufig gerichtliche Entscheidung vor dem Arbeitsgericht notwendig
Das kann etwa bereits ein fehlender Schutzgitter sein, welches entweder gar nicht oder mangelhaft an einer Arbeitsmaschine befestigt ist. Da die Fälle hinsichtlich ihrer Einstufung oft nicht klar sind, wird oft auch das Gericht damit bemüht. Die meisten Fälle beim Arbeitsgericht lassen sich daher auch in der Kategorie der Arbeitsunfälle zusammenfassen. Da es um monetäre Ansprüche geht, wird sehr oft auch das Gericht mit einem Fall bemüht. Die Verfahren gehen oft in die zweite Instanz, weil es in der Erstinstanz zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis gekommen ist. Diese Urteile lassen sich auch zum Teil im Internet zur weiteren Recherche nachlesen.