Das LG Osnabrück hat heute das Urteil im Verfahren gegen Michael Burat und Rechtsanwalt Bernhard S. gefällt. Zum Vorwurf des Betruges wurde Michael Burat zu 1,5 Jahren Haft verurteilt. Anwalt Bernhard S. wurde zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Beide Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Beide dürfen sich jetzt drei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. Gegen Michael Burat stehen weitere Verfahren im Raum.
Die polizeilichen Ermittlungen sind übrigens durch eine Anzeige der Stadt Osnabrück eingeleitet worden, die aufgrund einer von den Angeklagten erhaltenen Abmahnung Anzeige erstattet hatte. Der Stadt war aufgefallen, dass nur ein Tag nach Versendung ihrer umstrittenen e-card das anwaltliche Abmahnschreiben bei ihr einging und vermutete Abzocke.
Für Bernhard S. dürfte die Karriere als Rechtsanwalt damit eventuell beendet sein. Schon in der Ankündigung des Urteils durch die Pressestelle des Landgerichtes war deutlich geworden, dass sich S. durch eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr von seiner Robe verabschieden dürfte. Er selbst hatte für eine Geldstrafe plädiert.
Die Richter blieben immer noch weit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von über 3 Jahren für Michael Burat – eine Aussetzung auf Bewährung wäre dann nicht mehr in Frage gekommen.
Die Münsteraner Volkszeitung schreibt: Ein „bemerkenswerte kriminelle Energie“, attestierte das Gericht dem 37-Jährigen, bezeichnete Burat aber auch als eine „recht schwierige Persönlichkeit geprägt von Geltungssucht und Rechthaberei“.
Im Verfahren war es übrigens nicht um die aktuellen Abofallen Burats gegangen, sondern um ecards, die vermeintlich von Einzelpersonen, Firmen und sogar Kommunen verschickt sein sollten. Burat und sein Anwalt bedachten die ecard-Versender mit einer saftigen Abmahnung. Die dadurch eingehenden Gelder sollen unter den Beteiligten aufgeteilt worden sein.
Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden, heißt: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.