Das LG Osnabrück hat heute das Urteil im Verfahren gegen Michael Burat und Rechtsanwalt Bernhard S. gefällt. Zum Vorwurf des Betruges wurde Michael Burat zu 1,5 Jahren Haft verurteilt. Anwalt Bernhard S. wurde zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Beide Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Beide dürfen sich jetzt drei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. Gegen Michael Burat stehen weitere Verfahren im Raum.
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Die polizeilichen Ermittlungen sind übrigens durch eine Anzeige der Stadt Osnabrück eingeleitet worden, die aufgrund einer von den Angeklagten erhaltenen Abmahnung Anzeige erstattet hatte. Der Stadt war aufgefallen, dass nur ein Tag nach Versendung ihrer umstrittenen e-card das anwaltliche Abmahnschreiben bei ihr einging und vermutete Abzocke.
Für Bernhard S. dürfte die Karriere als Rechtsanwalt damit eventuell beendet sein. Schon in der Ankündigung des Urteils durch die Pressestelle des Landgerichtes war deutlich geworden, dass sich S. durch eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr von seiner Robe verabschieden dürfte. Er selbst hatte für eine Geldstrafe plädiert.
Die Richter blieben immer noch weit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von über 3 Jahren für Michael Burat – eine Aussetzung auf Bewährung wäre dann nicht mehr in Frage gekommen.
Die Münsteraner Volkszeitung schreibt: Ein „bemerkenswerte kriminelle Energie“, attestierte das Gericht dem 37-Jährigen, bezeichnete Burat aber auch als eine „recht schwierige Persönlichkeit geprägt von Geltungssucht und Rechthaberei“.
Im Verfahren war es übrigens nicht um die aktuellen Abofallen Burats gegangen, sondern um ecards, die vermeintlich von Einzelpersonen, Firmen und sogar Kommunen verschickt sein sollten. Burat und sein Anwalt bedachten die ecard-Versender mit einer saftigen Abmahnung. Die dadurch eingehenden Gelder sollen unter den Beteiligten aufgeteilt worden sein.
Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden, heißt: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
All diejenigen, die auf eine seiner Abofallen hereingefallen sind, werden wohl der Meinung sein, dass das Urteil gegen Michael Burat viel zu milde ausgefallen sei, mich dagegen freut allein schon die Tatsache der Verurteilung an sich. Noch erfreulicher ist, dass ihm das Gericht eine „bemerkenswerte kriminelle Energie“ bescheinigte.
Ein wegen gewerbsmäßigen Betruges Vorbestrafter mit einer bemerkenswerten kriminellen Energie als Geschäftsführer einer Gesellschaft, die eine Webseite in der Absicht betreibt, „Kunden in eine sogenannte Abofalle zu locken.“ Na, wie klingt das?
Ich denke mal, das eine oder andere Gericht wird sich nun einem Umdenkungsprozeß unterziehen müssen.
Ein vorbestrafter Anwalt der wieder mit einer Bewährunsstrafe davon kommt.
Und ein bekannter Abzocker, den man jetzt ganz offiziell Betrüger nennen darf, der weiter macht als wäre nie was geschehen und ich sehe schon das Verfahren in Frankfurt gegen ihn, wo der auch nur eine Bewährungsstrafe bekommt.
Dich verstehe ich beim besten Willen nicht. Bei Dir ist es einmal Hüh und dann wieder Hot, wo wie Du einmal empfielst zu schreibseln, dann es doch wieder zu ignorieren und dann doch wieder empfiehlst zu schreibseln.
Admin: solange ich von dir keine gültige emailadresse habe steige ich auf keine Diskussion ein – Schreibseln ist nicht schreibseln
Die Überschrift müsste eigentlich heißen:
„Tätschelstrafen für Burat und Rechtsanwalt S.“
Danke wieder mal an die deutsche Justiz das solche so gut wegkommen, die eigentlich weggesperrt gehören.
Admin: Was willst du? Todesstrafe für Hütchenspieler? Unter „Gut weggkommen“ hat sich Herr Burat sicher was anderes vorgestellt… Ich finde das Urteil ganz ok! Noch zwei drei so Urteile und die Szene ist Geschichte…
Mal sehen ob Herr Burat noch Rechtsmittel einlegt und riskiert, dass er eine Bestätigung vom BGH erhält.