Vom 9. April bis zum 5. Mai 2020 gilt in Deutschland die Pflicht für eine 14-tägige häusliche Quarantäne zumindest für nach Deutschland einreisende Menschen, die außerhalb Deutschlands im Schengenraum unterwegs waren und nicht zu den systemrelevanten Berufen wie Krankenschwestern oder Erntearbeitern gehören.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Mal überspitzt: Während also nun bis zu 40.000 Saisonarbeiter aus Ost-Europa in engen Spargelstecherhütten zusammenhocken, sind z.B, Wohnmobilisten auf dem Heimweg gezwungen, schnell ihr Zuhause anzufahren und sich hier in Quarantäne zu begeben.
Der Autor dieser Zeilen hat’s besonders schwer. Udo Schmallenberg: “Ich bin seit über ein Jahr mit dem Wohnmobil unterwegs und könnte an der Meldeadresse nur in einer Art Wohngemeinschaft die Quarantänezeit absitzen – mit der Gefahr, die anderen dort wohnenden Menschen anzustecken oder von denen angesteckt zu werden!”
Wer keinen festen Wohnsitz hat, oder an seiner Meldeadresse die Quarantäne nicht absitzen kann, der hat die Möglichkeit, sich einen anderen Platz für die häusliche Quarantäne zu suchen.
Dafür kommen z.B. Stellplätze in Frage, allerdings muss Quarantäne dort mit dem Ordnungsamt vor Ort und mit dem Gesundheitsamt am Standort der Meldeadresse abgesprochen wurde.
Sich einfach “dumm” stellen funktioniert übrigens nicht, denn die bei der Einreise aufgenommenen Personen-Daten werden direkt an das Gesundheitsamt weitergeleitet, das am Heimatort zuständig ist.