GVU will kino.to-Benutzer nicht verfolgen – oder doch?

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Aktualisierung 10.Juni:
GVU droht allen Nutzern mit Haftstrafen

8. Juni 2011:
Vorerst Entwarnung für alle ehemaligen Nutzer des Streaming-Portals kino.to. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) sagt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU), dass man Schritte gegen User nicht forcieren werde. Der Focus zitiert den zuständigen Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein: „Zu gegebener Zeit werden wir prüfen, ob sich auch Nutzer strafbar gemacht haben.“ Schon allein wegen fehlender Daten über die User könne das allerdings schwierig werden.

Das heißt: Der Fokus der Strafermittler richtet sich gegen die Serverbetreiber, die mit kino.to zusammen gearbeitet haben. Aktuell soll es sich dabei um 18 bekannte Filesharing- und Streaming- und Downloadportale handeln, die quasi das inhaltliche Rückgrat von kino.to gebildet haben und deren Adressen und Betreiber weitestgehend bekannt sind.

Aktualisierung 10. Juni 2011

Im Blog der GVU lassen die Verantwortlichen die Ketten rasseln und drohen ALLEN Nutzern mit Haft von bis zu 5 Jahren. Langsam macht sich der Verband unglaubwürdig. Vor allem das haltlose Drohen mit Haftstrafen im Bewusstsein der Unmöglichkeit der „Täter“-Ermittlung ist schon etwas lächerlich.

http://www.gvu-blog.de/start.php

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