Grauer Star – Krankenversicherung zahlt nicht

Der Graue Star ist eine Augenerkrankung, die unbehandelt zur Erblindung fĂŒhren kann. Die gute Nachricht: Der graue Star lĂ€sst sich heute problemlos operieren und das Sehvermögen wird wieder vollstĂ€ndig hergestellt. Die Kosten fĂŒr die OP ĂŒbernimmt die Krankenkasse – sollte man meinen. „Leider ist das nicht immer der Fall und es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den privaten Krankenkassen. Die sind aber in der Regel zur Übernahme der Kosten verpflichtet“, sagt Rechtsanwalt IstvĂĄn Cocron, CLLB RechtsanwĂ€lte. Das gilt umso mehr, wenn der privat Krankenversicherte in den sog. Notlagentarif abgerutscht ist.

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Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete jetzt von einem dramatischen Fall: Ein 65-JĂ€hriger leidet unter dem grauen Star. Sein Augenarzt rĂ€t dringend zur Operation. Denn ohne die OP droht der Mann zu erblinden. Doch die private Krankenkasse weigert sich, die Kosten fĂŒr den notwendigen Eingriff zu ĂŒbernehmen. Denn der 65-JĂ€hrige konnte sich den normalen Tarif seiner PKV nicht mehr leisten und ist in den Notlagentarif abgerutscht. Daher habe er keinen Anspruch auf KostenĂŒbernahme fĂŒr die OP, teilt seine Krankenversicherung ihm mit. Dem Bericht zu Folge hĂ€lt die PKV des Mannes, die Augenerkrankung auch nicht fĂŒr akut. Der graue Star sei ein sukzessiver Prozess, der nicht lebensbedrohlich ist. Rechtsanwalt Cocron hĂ€lt die Argumentation der PKV fĂŒr haarstrĂ€ubend: „Wenn eine drohende Erblindung nicht akut ist, was dann? Mal ganz abgesehen davon, dass durch eine Erblindung auch Kosten entstehen. Gegen solche Krankenversicherungen sollten sich die Versicherten wehren.“

In dem Fall des Mannes zeigt sich ein grundsĂ€tzliches Problem von vielen privat Krankenversicherten. Im Alter können sie die BeitrĂ€ge nicht mehr stemmen. Am Ende landen sie im Notlagentarif und der Arztbesuch wird nur noch bei akuten Beschwerden von der PKV ĂŒbernommen. „Streitpunkt ist regelmĂ€ĂŸig, wann Beschwerden akut sind. Private Krankenversicherungen lehnen die KostenĂŒbernahme hĂ€ufig in der Hoffnung ab, dass es der Versicherte ohnehin nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lĂ€sst. Doch genau das sollten die Versicherten tun. HĂ€ufig reicht es schon, seinen Forderungen durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck zu verleihen, damit die PKV sieht, dass sie sich nicht so einfach vor der KostenĂŒbernahme drĂŒcken kann“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon zahlreiche Verfahren gegen private Krankenkassen bzgl. der Behandlung gefĂŒhrt und gewonnen hat.

Pressekontakt: Rechtsanwalt IstvĂĄn Cocron CLLB RechtsanwĂ€lte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 MĂŒnchen, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

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