Der Europäischen Gerichtshofs hat mit Urteil vom 13.05.2014 entschieden, das Betroffene von veralteten und/oder falschen Einträgen in den Suchergebnissen Anspruch auf Löschung haben, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind.
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Google hat jetzt ein eigenes Formular zur Löschung von Suchergebnisanzeigen zum Download zur Verfügung gestellt und schreibt dazu: „Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“
Google betont in weiteren Ausführungen, dass dieser Weg nur eine provisorische Anfangslösung ist, um dem EuGH-Urteil schnell entsprechen zu können und kündigt weitere Schritte an.
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