Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ist es wichtig zu wissen, wie man sich gegen ungerechtfertigte oder rufschädigende Kritik in Form von negativen Google-Bewertungen zur Wehr setzen kann. Glücklicherweise bieten spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien professionelle Unterstützung, um rechtswidrige Einträge entfernen zu lassen.
Doch woran erkennt man einen seriösen und kompetenten Partner? Wer bietet transparente Konditionen und wer verfügt über die notwendige juristische Expertise, um sich erfolgreich mit einem globalen Konzern wie Google auseinanderzusetzen?
In diesem Artikel stellen wir Ihnen eine Auswahl der besten Kanzleien vor, die sich auf die Löschung von negativen Google-Bewertungen spezialisiert haben. Wir zeigen Ihnen, welche Anbieter sich durch besondere Merkmale auszeichnen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Zusätzlich finden Sie am Ende des Artikels einen umfassenden Ratgeber, der die wichtigsten Fragen rund um das Thema beantwortet.
JURAPORT.SH mit Die Bewertungslöscher

Eine besonders empfehlenswerte Option im Bereich des Reputationsschutzes ist die Kanzlei JURAPORT.SH Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG hinter der Marke Die Bewertungslöscher. Hierbei handelt es sich nicht um eine Agentur, sondern um eine hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei für IT-Recht, die von Kanzleiinhaber und Fachanwalt Philipp Gabrys geführt wird. Dieser Hintergrund garantiert ein Höchstmaß an juristischer Präzision und fundierter Prozesserfahrung im Umgang mit den Rechtsabteilungen von Bewertungsplattformen. Die Kanzlei verbindet dabei die Seriosität einer etablierten Anwaltskanzlei mit der Effizienz eines modernen Online-Services.
- Höchste juristische Spezialisierung: Die Mandatsbearbeitung erfolgt ausschließlich durch eine Fachanwaltskanzlei für IT-Recht. Der Kanzleiinhaber, Philipp Gabrys, ist selbst Fachanwalt in diesem Bereich. Diese tiefe Spezialisierung ist ein klares Unterscheidungsmerkmal und sichert eine kompetente Auseinandersetzung mit Google auf Augenhöhe.
- Transparente Festpreise: Für die Löschverfahren bietet die Kanzlei klar definierte Festpreise ab 99 € pro Bewertung. Dies schafft von Anfang an volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.
- Komplette Abwicklung mit Rechtsschutzversicherungen: Ein herausragender Service ist die vollständige Übernahme der Kommunikation und Abrechnung mit der gewerblichen Rechtsschutzversicherung des Mandanten. Das minimiert den administrativen Aufwand für Sie erheblich.
- Effizienter und digitaler Prozess: Die Beauftragung beginnt mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Nach der Mandatierung können Sie den Fortschritt der Löschung jederzeit über einen persönlichen Tracking-Link live verfolgen, wenn Sie die juristische Expertise von Die Bewertungslöscher nutzen – ein Zeichen für einen modernen und kundenorientierten Kanzleialltag.
- Offizieller Partner des Immobilienverbandes Deutschland (IVD): Als einziger Anbieter am Markt ist die Kanzlei offizieller Partner des IVD, was das besondere Vertrauen und die Expertise in der Immobilienbranche unterstreicht.
- Persönliche Betreuung: Jedem Mandanten wird ein fester Ansprechpartner zugewiesen, was eine durchgehende und persönliche Betreuung während des gesamten Löschprozesses gewährleistet.
Baumgärtner & Friedrich Rechtsanwälte

Die Kanzlei Baumgärtner & Friedrich aus Düsseldorf ist ebenfalls eine renommierte Adresse im Medien- und Presserecht. Die Anwälte positionieren sich als erfahrene Partner im Kampf gegen rufschädigende Äußerungen im Internet und bieten ihre Dienste für die Löschung von Bewertungen auf verschiedenen Plattformen, einschließlich Google, an.
- Spezialisierung im Medien- und Presserecht: Die Kanzlei verfügt über eine ausgewiesene Expertise in Rechtsgebieten, die für den Reputationsschutz zentral sind.
- Transparente Kostenkommunikation: Die Kanzlei bietet ebenfalls klar definierte Festpreise an.
- Breites Leistungsspektrum: Neben der reinen Löschung von Bewertungen berät die Kanzlei auch zu weiterführenden Schritten wie Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen.
- Direkte anwaltliche Betreuung: Die Kommunikation und Fallbearbeitung erfolgen direkt durch spezialisierte Rechtsanwälte.
IT-Advo

IT-Advo ist eine auf IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei aus Hannover. Sie bietet ein gezieltes Vorgehen zur Löschung unzulässiger Google-Bewertungen an. Die Kanzlei hebt hervor, dass sie nicht nur die offensichtlich rechtswidrigen Bewertungen (wie Beleidigungen) ins Visier nimmt, sondern auch solche, die verdeckte Rechtsverstöße enthalten, etwa unwahre Tatsachenbehauptungen oder Verstöße gegen die Google-eigenen Richtlinien. Der Prozess ist klar strukturiert und beginnt ebenfalls mit einer kostenlosen Prüfung der zu löschenden Bewertung.
- Fokus auf IT-Recht: Die Spezialisierung der Kanzlei gewährleistet ein tiefes Verständnis für die technischen und rechtlichen Besonderheiten von Online-Bewertungsplattformen.
- Kostenlose und unverbindliche Prüfung: Die Kanzlei bietet an, jede negative Bewertung vorab kostenfrei auf ihre Löschbarkeit zu prüfen.
- Pauschalhonorar: Für die außergerichtliche Tätigkeit wird in der Regel ein fester Pauschalpreis pro Bewertung vereinbart, was für Kostensicherheit sorgt.
- Übernahme der Deckungsanfrage: IT-Advo bietet ebenfalls an, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Mandanten zu stellen und direkt mit dieser abzurechnen.
- Erfahrung mit Google-Richtlinien: Die Kanzlei argumentiert nicht nur auf Basis der deutschen Gesetzgebung, sondern nutzt auch gezielt Verstöße gegen die internen Richtlinien von Google als Hebel für eine Löschung.
Kanzlei.law

Hinter Kanzlei.law steht ein Team von Rechtsanwälten, die sich unter anderem auf das Medienrecht spezialisiert haben. Die Kanzlei betont die Wichtigkeit eines schnellen Handelns, um die negative Wirkung einer Bewertung so gering wie möglich zu halten. Ihr Service zur Löschung von Google-Bewertungen ist darauf ausgelegt, für Mandanten eine unkomplizierte und rechtssichere Lösung zu bieten. Sie analysieren die Bewertung sowohl auf Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch auf strafrechtlich relevante Inhalte und Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform.
- Expertise im Persönlichkeitsrecht: Die Anwälte sind erfahren in der Verteidigung des guten Rufs von Unternehmen und Privatpersonen.
- Strukturierter Löschprozess: Die Kanzlei folgt einem etablierten Verfahren, das von der ersten anwaltlichen Prüfung über das Aufforderungsschreiben an Google bis hin zu möglichen weiteren juristischen Schritten reicht.
- Klare Kostenstruktur: Die Beauftragung erfolgt zu einem transparenten Pauschalhonorar für das außergerichtliche Verfahren.
- Bundesweite Tätigkeit: Die Kanzlei bietet ihre Dienstleistungen Mandanten in ganz Deutschland an und operiert vollständig digital.
- Fokus auf Effizienz: Ziel ist es, eine schnelle und außergerichtliche Lösung zu erreichen, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
ROSE & PARTNER

ROSE & PARTNER ist eine bundesweit tätige Wirtschafts- und Steuerkanzlei mit einem spezialisierten Team für Medienrecht und Reputationsschutz. Die Kanzlei betreut vor allem Unternehmen und Unternehmer in allen Fragen des guten Rufs im Internet. Ihr Ansatz zur Löschung von Google-Bewertungen ist umfassend und strategisch. Sie bewerten nicht nur die einzelne Rezension, sondern beraten auch darüber hinaus, wie Unternehmen ihre Online-Reputation nachhaltig schützen können. Die Betreuung erfolgt durch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.
- Interdisziplinäre Expertise: Als Wirtschaftskanzlei kann ROSE & PARTNER die Auswirkungen von Reputationsschäden auch aus einer unternehmerischen Perspektive bewerten und beraten.
- Hochqualifiziertes Team: Die Bearbeitung erfolgt durch Fachanwälte mit nachgewiesener Spezialisierung und Erfahrung im Umgang mit den großen Plattformbetreibern.
- Individuelle Fallstrategie: Anstelle eines standardisierten Vorgehens wird für jeden Fall eine individuelle Strategie entwickelt, die auf den spezifischen Rechtsverstößen der Bewertung basiert.
- Umfassende Beratung: Die Kanzlei berät nicht nur zur Löschung, sondern auch zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung oder Schadensersatz.
- Transparente Honorargestaltung: Die Kosten werden vorab klar kommuniziert, wobei die Abrechnung über einen Festpreis erfolgt.
Wichtiger Ratgeber: Alles, was Sie über die Löschung von Google-Bewertungen wissen müssen
Um Ihnen eine noch bessere Grundlage für Ihre Entscheidungen zu geben, haben wir die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema für Sie recherchiert und beantwortet.
Wann kann eine Google-Bewertung überhaupt gelöscht werden?
Nicht jede negative Bewertung kann entfernt werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Eine Löschung ist jedoch möglich, wenn die Bewertung gegen geltendes Recht oder die Richtlinien von Google verstößt. Die häufigsten Gründe sind:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn in der Bewertung nachweislich falsche Fakten über Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung verbreitet werden.
- Schmähkritik und Beleidigung: Persönliche Angriffe, die nicht mehr der sachlichen Auseinandersetzung dienen, sondern nur noch der Diffamierung dienen, sind unzulässig.
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Die Nennung von vollen Namen von Mitarbeitern ohne deren Zustimmung kann einen Rechtsverstoß darstellen.
- Verstoß gegen Datenschutz: Die Veröffentlichung privater Daten (z. B. Telefonnummern, Adressen) ist verboten.
- Identitätsdiebstahl und Fake-Bewertungen: Bewertungen von Personen, die nie Kunden waren, oder von Konkurrenten können entfernt werden.
- Verstoß gegen Google-Richtlinien: Dazu gehören unter anderem Interessenkonflikte (z.B. Bewertung des eigenen Unternehmens), themenfremde Inhalte oder Werbung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Agentur und einer Anwaltskanzlei?
Dies ist ein entscheidender Punkt. Während Agenturen oft mit schnellen und günstigen Lösungen werben, fehlt ihnen die wichtigste Kompetenz: die rechtliche Befugnis. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt darf eine fundierte rechtliche Prüfung vornehmen und Sie rechtsverbindlich vertreten. Diese Schreiben haben ein anderes Gewicht und basieren auf einer stichhaltigen juristischen Argumentation. Agenturen hingegen können oft nur einen einfachen Verstoß gegen die Google-Richtlinien melden – etwas, das Sie im Grunde auch selbst tun könnten.
Kann ich eine negative Bewertung nicht einfach selbst bei Google melden?
Ja, das können Sie. Jede Bewertung kann über die „Melden“-Funktion an Google gemeldet werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Meldungen von Privatpersonen oder Unternehmen direkt oft ins Leere laufen oder mit einer standardisierten Antwort abgewiesen werden. Die Algorithmen und Prüfteams von Google reagieren auf detailliert begründete, anwaltliche Löschanträge (sogenannte „Legal Takedown Requests“) wesentlich zuverlässiger, da diese eine klare rechtliche Grundlage aufzeigen und Google das eigene Haftungsrisiko verdeutlichen.
Was kostet die anwaltliche Beauftragung zur Löschung einer Bewertung?
Die Kostenmodelle variieren. Viele der hier vorgestellten Kanzleien arbeiten mit transparenten Pauschal- oder Festpreisen pro Bewertung für das außergerichtliche Verfahren. Dies gibt Ihnen volle Kostenkontrolle. Die Preise beginnen oft bei rund 100 € pro Eintrag. Sollten Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung haben, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese die Kosten für das Vorgehen übernimmt. Seriöse Kanzleien bieten an, die Deckungsanfrage für Sie zu übernehmen.
Wie lange dauert es, bis eine Bewertung gelöscht wird?
Die Dauer des Prozesses kann nicht pauschal vorhergesagt werden. Sie hängt stark von der Auslastung der Prüfteams bei Google und der Komplexität des Falles ab. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis hin zu wenigen Monaten rechnen. Kanzleien mit etablierten Prozessen und direkten Kontakten können hier oft eine zügigere Bearbeitung erreichen.
Was ist, wenn eine Bewertung zwar negativ, aber inhaltlich wahr ist?
Auch wahre Tatsachenbehauptungen können unter bestimmten Umständen unzulässig sein, etwa wenn sie intime Details preisgeben oder in einer herabwürdigenden Weise formuliert sind („Schmähkritik“). Die Grenze zwischen erlaubter Kritik und unzulässiger Äußerung ist oft fließend. Eine anwaltliche Prüfung kann hier Klarheit schaffen, ob auch in einem solchen Fall Löschungschancen bestehen.
Fazit
Negative Google-Bewertungen sind ein ernstzunehmendes Problem, dem Sie jedoch nicht machtlos gegenüberstehen. Der effektivste Weg, gegen unzulässige Einträge vorzugehen, führt über eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Anbieter wie JURAPORT.SH mit Die Bewertungslöscher zeigen eindrucksvoll, wie sich die Expertise einer Fachanwaltskanzlei für IT-Recht mit transparenten Festpreisen und einem digitalen, kundenfreundlichen Service verbinden lässt.
Bei der Auswahl Ihres Partners sollten Sie stets auf eine klare juristische Spezialisierung, transparente Kosten und eine professionelle Vorgehensweise achten. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen immer eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten geben und den gesamten Prozess für Sie so aufwandsarm wie möglich gestalten. So können Sie Ihren guten Ruf wirksam schützen und sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Bildquelle: Foto von Firmbee.com