Golden Gate GmbH stellt Insolvenzantrag – Anleihe über 30 Millionen Euro betroffen

Am 11. Oktober wäre die 2011 begebene Mittelstandsanleihe der Golden Gate GmbH zur Rückzahlung zzgl. Zinsen fällig. Insgesamt müssten rund 32 Millionen Euro an die Anleger fließen. Doch nun hat die Golden Gate GmbH Insolvenzantrag gestellt. Derzeit ist noch offen, ob die Anleihe fristgerecht zurückgezahlt werden kann.

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Nach eigenen Angaben ist die Golden Gate GmbH insolvenzrechtlich überschuldet und zahlungsunfähig. Daher teilte das Immobilienunternehmen am 2. Oktober mit, dass unverzüglich beim Amtsgericht München Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt werde. Zudem hat der Gründer und alleinige Geschäftsführer der Golden Gate GmbH seine Ämter, auch bei den Tochtergesellschaften, mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Die im April 2011 begebene Mittelstandsanleihe  in Höhe von rund 30 Millionen Euro wäre zzgl. Zinsen in Höhe von 1,95 Millionen Euro am 11. Oktober 2014 zur Rückzahlung fällig. Allerdings seien nach Unternehmensangaben bislang alle Versuche gescheitert, die Anleihe zu refinanzieren. Insbesondere erweise sich die Veräußerung der Projekte in Leipzig und Amberg als schwierig. Immerhin soll die Rückzahlung der Anleihe durch eine Grundschuld auf das Klinik-Gebäude in Leipzig besichert.

„Das kann den Anlegern zumindest Hoffnung auf die Rückzahlung der Anleihe machen. Ob es aber soweit kommt oder ob die Anleger im Rahmen eines Sanierungsplans ihren Beitrag zur Rettung des Unternehmens leisten sollen, ist derzeit noch ungewiss. Letzteres wäre zumindest nicht ungewöhnlich“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Wahrscheinlich werde es in Kürze eine Gläubigerversammlung geben, bei der weitere Einzelheiten mitgeteilt werden.

Cäsar-Preller empfiehlt den betroffenen Anlegern, vorsorglich anwaltlichen Rat zu suchen: „Ihnen könnte ein massiver finanzieller Verlust drohen, wenn die Anleihe nicht fristgerecht zurückgezahlt wird. Daher könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz ein Thema werden. Ansatzpunkte hierfür können etwa eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Mittelstandsanleihen.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

 

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