Gold der BWF-Stiftung: Rechtsanwalt Dr. Schulte stellt Strafanzeige wegen Verleumdung

Verschiedene WordPress-Blogs veröffentlichen aktuell mehr oder weniger glaubhafte Details zu den angeblichen Verwicklungen des Berliner Rechtsanwalts Dr. Schulte in die mittlerweile unterbundenen Aktivitäten der BWF-Stiftung. Die Blogs haben keine Anbieterkennzeichnung und stammen von anonymen Verfassern.  Es gibt auch ein gefälschtes Interview, in dem ein Oliver Mikus den Berliner Anwalt sehr schlecht aussehen lässt. Dagegen setzt sich der Jurist zur Wehr. Wir zitieren die Schulte-Homepage: „Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bitten weiterhin um sachdienliche Hinweise an die Amtsanwaltschaft Berlin, Kirchstraße 6, 10557 Berlin zu dem Aktenzeichen 3012 UJs 685/14. Bereits im Sommer 2014 wurde hier eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Beleidigung  gegen Unbekannt gestellt.“ Auch verbraucherschutz.tv möchten seine  Leser bitten, zur Wahrheitsfindung beizutragen.

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In Internetforen , z.b. bei „diebewertung.de“ wird aktuell insbesondere auf Vermittlerseite viel über die Verantwortlichkeit von Dr. Schulte diskutiert. Als „Vertrauensbildende Maßnahme“ wird Dr. Schulte im Verkaufsprospekt der BWF-Stiftung als renommierter Anlegerschützer mit guten Beziehungen zur Bafin genannt. Schulte stand der BWF-Stiftung als jurstischer Berater in Vertragsfragen und bei der Gestaltung der AGB zur Seite und organisierte eine Informationsveranstaltung. Zudem gibt es zahlreiche Veröffentlichungen der Kanzlei im Netz, mit denen für die BWF-Stiftung geworben wurde.

Klagende Anleger oder Vermittler, die nur auf Basis dieser Empfehlungen Gold der BWF-Stiftung gekauft haben, überlegen nun, ob die Partner der Stiftung dafür nicht in die Schadensersatzpflicht genommen werden könnten, da die Stiftung selbst im aktuellen Insolvenzverfahren wohl nicht über die erforderlichen Mittel verfügen dürfte, um das vermeintlich gar nicht vorhandene Gold der Anleger wieder zurück zu geben,

Einige Vermittler und Anleger sind der Meinung, dass ohne diesen Vertrauensaufbau ein Verkauf des Goldes in solch großen Mengen gar nicht möglich gewesen wäre. Ob sich daraus ein Haftungsanspruch an Rechtsanwalt Dr. Schulte und weitere Berater ergibt ist aktuell aber völlig unklar und höchst spekulativ. Informationen zum Thema gern an info@verbraucherschutz.tv

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