Lange hatte Bayer um die Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto gekämpft. Doch mit dem Kauf hat sich Bayer auch Probleme ins Haus geholt. Denn Monsanto ist u.a. aufgrund seines Glyphosat-Unkrautvernichters umstritten. Glyphosat steht im Verdacht krebserregend zu sein.
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Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein, während das Bundesinstitut für Risikobewertung oder die EU zu anderen Ergebnissen kommen. In den USA hat ein krebskranker Mann jedenfalls gegen Monsanto und damit gegen Bayer geklagt – mit Erfolg. Das Gericht in Kalifornien hat Monsanto verurteilt, dem Mann umgerechnet rund 250 Millionen Euro Entschädigung zu zahlen. Die Geschworenen-Jury war zu den Entschluss gekommen, dass Glyphosat ursächlich für die Krebserkrankung war.
Für Monsanto bzw. Bayer könnte dieses Urteil nur der Auftakt gewesen sein. Weitere rund 5000 Klagen wegen Glyphosat sind in den USA anhängig. Erschwerend kommt hinzu, dass Monsantos Antrag, sein Glyphosat-Pflanzenschutzmittel in Kalifornien von der Liste krebserregender Stoffe zu streichen, endgültig abgelehnt wurde, wie die „Welt“ online berichtet.
„Auf Bayer könnte in den USA noch jede Menge weiterer Ärger und Schadensersatzzahlungen wegen der Verwendung von Glyphosat zukommen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Auch in Deutschland und der EU kommt das umstrittene Pflanzenschutzmittel zum Einsatz und kann auch in unseren Lebensmitteln landen. So hat das NDR-Magazin nun in einer Stichprobe Glyphosat in 7 von 29 getesteten Getreide-Produkten nachgewiesen, wobei die Werte unten den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
Die Wirkung von Glyphosat wird unterschiedlich bewertet. In der EU ist der Stoff zunächst noch bis 2022 zugelassen. „In den USA sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Krebserkrankung des Klägers auf Glyphosat zurückzuführen ist. Auch hier können Menschen, die regelmäßig mit Glyphosat in Berührung gekommen und an Krebs erkrankt sind, prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/
Autor:
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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