Unter „Weißer Ware“ versteht man Elektrogeräte – vornehmlich im Küchenbereich – die sich (normalerweise) durch schlichte Farbgebung in „weiß“ auszeichnet. In letzter Zeit wird die Begrifflichkeit aber unabhängig von der Farbe ausgelegt. Tatsächlicher Status ist: „Standard“.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Weiße Ware ist auch im neuen Recht auf Reparatur konkret genannt