Nach zwei Jahren läuft die gesetzliche Gewährleistungspflicht ab: Autobesitzer verlieren damit einen erheblichen Anspruch auf Mängelbeseitigung und im Extremfall sogar einen Ansprechpartner für eine Rücknahme des Fahrzeuges. Gleichzeitig läuft nach zwei Jahren der Garantieanspruch ab. Beide Ansprüche sind gesetzlich festgelegt, haben aber seltsamerweise nichts miteinander zu tun. Trotzdem gehen viele Autobesitzer davon aus, dass mit Abschluss einer so genannten Garantie-Anschlussversicherung – also einer Garantieverlängerung sich auch die Gewährleistungspflicht des Händlers verlängert.
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Garantierverlängerung ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings ist eine solche Maßnahme kein geeignetes Werkzeug, um den Ablauf der Gewährleistungspflicht des Händlers aufzuheben. Viele T6-Eigentümer oder Besitzer anderer Fahrzeuge, bei denen die gesetzliche Gewährleistungspflicht ausläuft, sind der Meinung, dass durch eine Anschlussversicherung die in der Gewährleistung beinhalteten Pflichten des Händlers damit nicht verfristen und kaufrechtliche Ansprüche weiterhin an den Händler zu stellen sind. Aber: Eine Verlängerung der Gewährlsietungspflicht ist auf diesem Wege nicht möglich.
Garantierverlängerung hat nichts mit Gewährleistung zu tun
Nach Auskunft von Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung, der die Interessengemeinschaft IG T6 juristisch betreut, ist dies allerdings ein Trugschluss. Mit einer Garantie-Anschlussversicherung, bzw. mit einer Garantieverlängerung sichert man nur Teile des Autos ab und hat Anspruch darauf, dass diese im Reparaturfall ersetzt werden. Dabei mag es mal um eine defekte Wasserpumpe oder eine Kurbelwelle gehen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Händler aber nicht mehr zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, falls ein Mangel nicht abgeschaltet werden kann oder die Mangelbeseitigung durch die Werkstatt den Erwartungen des Kunden nicht entspricht.
Wer die Gewährleistungspflicht verlängern möchte, hat dazu nur zwei Möglichkeiten: Entweder, man fordert den Händler im außergerichtlichen Verfahren zum Verzicht der Einrede der Verjährung auf, oder man klagt auf Abstellung eines Mangels. Die Einreichung der Klage setzt die Frist bis zu einer Entscheidung darüber aus.
Insbesondere T6-Fahrer oder Eigentümer von VW Touareg, Porsche SUV oder AUDI A8/Q7 , die Ihr Fahrzeug in 2016 oder später zugelassen haben, sollten den Ablauf der Frist im Auge behalten. Dr. Hartung: „Beim Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sind fristverlängernde Maßnahmen in aller Regel nicht mit Kosten verbunden!“ Der Jurist warnt davor, selbst Briefe zu verfassen oder Musterbriefe zu nutzen: „Ein solchen Anschreiben setzt keine wirksamen Fristen, da die Bearbeitungszeit zur Beantwortung ohne wirksame und ehrliche Klageandrohung nicht festgelegt ist.“ Heißt: Zieht der Händler das Verfahren bewusst in die Länge, dann verstreicht die Frist, ohne dass der Kunde im Nachhinein etwas daran ändern kann. Nur der fristgerechte Eingang einer Klage setzt die Frist aus.
Rechtsanwalt Hartung steht für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.