Die erste Weichenstellung im Fall PROKON ist bereits erfolgt: Nach mehren Wochen der rechtlichen Prüfung wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Doch dies war nicht die letzte wegweisende Entscheidung, die weitere Entwicklung rund um das insolvente Unternehmen beeinflussen wird. Denn im Rahmen der Gläubigerversammlung bietet sich für die Genussschein-Inhaber und weitere Gläubiger der PROKON Regenerative Energien GmbH die Möglichkeit, selbst im Insolvenzverfahren mitzuwirken. Sie sollen verschiedene Beschlüsse fassen, die den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens beeinflussen.
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Zum Beispiel soll bei der am 22.07.2014 stattfindenden Gläubigerversammlung eine Entscheidung über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung getroffen werden. Wird ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt, dann bliebe die Geschäftsführung und nicht der Insolvenzverwalter an der Spitze des Unternehmens. Wegweisende Dimension hat auch die Entscheidung ob, ein Insolvenzplan erstellt werden soll, in welchem eine Route für eine Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH vorgezeichnet und die Stellung der Gläubiger für das weitere Verfahren festgeschrieben werden kann.
Schon anhand dieser Entscheidungsmöglichkeiten und den hieran anknüpfenden Konsequenzen für das weitere Verfahren lässt sich erahnen, ein Insolvenzverfahren nicht einen einzigen bestimmten Ablauf kennt, sondern dass die Entwicklung sich flexibel gestalten lässt. Diese weiterreichenden Gestaltungsmöglichkeiten können bei Genussschein-Inhabern jedoch auch Fragen hervorrufen. Insbesondere dann, wenn die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren etwas vollkommen Neues ist. Wenn sich Genussschein-Inhaber bei der anstehen PROKON-Gläubigerversammlung und auch im weiteren Insolvenzverfahren vertreten und unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.
Weitere Informationen rund um den Fall PROKON befinden sich der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.prokon-schutzgemeinschaft.de.