Gewerbeauskunft-Zentrale – Urteil Landgericht Düsseldorf vom 31.07.2013 – 23 S 316/12 U

Nachdem es in den letzten Wochen ruhiger um die Gewerbeauskunft-Zentrale geworden war, sorgt nunmehr ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2013 (Az. 23 S 316/12 U) für Aufsehen. Die dortige Kammer des Landgerichts Düsseldorf stellt mit einer wenig überzeugenden Begründung fest, dass zwischen den Parteien, aufgrund seitens der Beklagten am 11. Juli 2011 unterzeichneten Angebots der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (Betreiberin des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale) ein wirksames Vertragsverhältnis bestehen würde. Die Konsequenz aus diesem Urteilstenor ist, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale gegen die Beklagte tatsächlich einen Zahlungsanspruch in Höhe von 1.138,12 € für die zwei Jahre Vertragslaufzeit, besitzt.

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Auch in der Vergangenheit hatte die Gewerbeauskunft-Zentrale vereinzelt Urteile zu ihren Gunsten erstreiten können. So wurden die Betroffen in dem durchaus aggressiven Mahnwesen der Gewerbeauskunft-Zentrale immer wieder mit Urteilen der Amtsgerichte Köln, Bergisch Gladbach, Düsseldorf und dem Landgericht Gießen unter Druck gesetzt. Diese Entscheidungen, welche jeweils für die Gewerbeauskunft-Zentrale ausgegangen waren, wurden in den Mahnschreiben zitiert und zum Teil auch in Kopie beigefügt. Abgesehen davon, dass gewisse Zweifel an einem seriösen Zustandekommen dieser Urteile bestehen, stammen diese vorwiegend aus den Jahren 2011 und 2012. Zu diesem Zeitpunkt gab es kaum obergerichtliche Rechtsprechung. Dies änderte sich erst im Laufe des Jahres 2012. Die Rechtsprechung sowohl der Amtsgerichte, als auch der Obergerichte erteilte derartigen Geschäftsmodellen vermehrt Absagen und wiesen die Klageforderungen ab. Vor diesem Hintergrund überrascht das neuerliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf, zumal es sich mit maßgeblichen Entscheidungen in ähnlichen Fällen, insbesondere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, gar nicht befasst.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf andere bereits laufende Verfahren gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale vor dem Amts- und Landgericht in Düsseldorf haben wird.
Diese Entscheidung verdeutlicht jedoch abermals, wie wichtig es ist, sich frühzeitig gegen Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale mit professioneller Hilfe zu Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei berät und vertritt bereits seit Jahren eine Vielzahl von Betroffenen gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale. Dabei konnten wir für alle Mandanten erreichen, dass nichts an die Gewerbeauskunft-Zentrale gezahlt werden musste. Gern stehen wir auch Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter 0800 – 10 10 36 6. Lesen Sie auch unseren Bericht zu den Abwehrmöglichkeiten gegen Forderungen der GWE: Gewerbeauskunft-Zentrale – Wie Sie sich dagegen wehren können ….

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