Gesetz gegen Abzocke

„DĂŒrfen die das?“ Immer wieder fragen Opfer von Abzockfallen nach der RechtmĂ€ĂŸigkeit der Forderung. Verschiedene Verfahren vor Amts- und Landgerichten beweisen zur Zeit, dass Richter sehr wohl auf Seiten der Abgezockten stehen, aber nicht wirklich eine Handhabe haben, den Betreibern von Abofallen und ihren Helfershelfern „Betrug“ nachzuweisen.

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Es nutzt daher wenig, im Kampf gegen Abofallen auf staatliche Hilfe zu hoffen. Es gibt nur einen Weg, die Betreiber wirklich zu treffen: Nicht zahlen, sich wehren, Anzeigen erstatten, Banken informieren, Politiker informieren. Irgendwann wird es ein Gesetz gegen Abofallen geben und dann – und wirklich erst dann – hat der Spuk ein Ende. Bis dahin mĂŒssen wir damit leben, dass es nicht wirklich verboten ist, was die Nutzlosbranche anstellt, um an unser Geld zu kommen. verbraucherschutz.tv empfiehlt kollektive Verweigerung. Wenn die mit ihrer Masche nichts mehr verdienen, werden sie aufhören. Ein mögliches Gesetz mĂŒsste berĂŒcksichtigen, dass jemand, der ein GeschĂ€ft nur aufzieht, um mit Leuten Geld zu verdienen, die sich der Kostenpflichtigkeit nicht bewusst sind, wegen Betruges verurteilt werden kann. Es geht um die Erweiterung des Wortes Betruges im Sinne einer Anwendungsrichtlinie auf „Abzocke“. Der Betrugsparagraf ist eigentlich eindeutig:

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

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