Ein Rechtsanwalt hat vor dem Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-03 O 172/09) eine Klage gegen den Verein „Nicht Abzocken e.V.“ gewonnen. Der Anwalt muss sich Schmähkritik und verletzende Satire nicht gefallen lassen.
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Das Gericht verbietet es dem Verein, den Juristen weiterhin auf seiner Web-Seite zu verunglimpfen. Der beklagte Verein hatte den Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einem satirisch gehaltenen Artikel mit einem Balken über den Augen gerade mal so unkenntlich gemacht, dass die Identität zumindest im engeren Bekanntenkreis erkennbar blieb.
Während sich der Verein auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berief erklärte das Gericht, dass ein Anwalt nicht unbedingt eine Person der Zeitgeschichte sei und daher vor Veröffentlichung eines Fotos zur Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte um Genehmigung gebeten werden müsse.
Die Richter stellten dabei das Persönlichkeitsrecht des Rechtsanwaltes über das Recht auf freie Meinungsäußerung des Vereins – vor allem, weil einziger Inhalt des Artikel Schmähkritik und Missachtung des Anwalts gewesen sei.