100 Prozent Geld zurück: Die Sommerberg-Rechtsanwälte haben ein weiteres Urteil zugunsten eines geschädigten Immobilienfonds-Anlegers erstritten.
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Der Fall
Der Kläger und seine Ehefrau haben im Dezember 2003 eine Beteiligung am DCM Renditefonds 19 zu einem Gesamtanlagebetrag von 92.925 Euro einschließlich Agio erworben. Bei dem DCM Renditefonds 19 handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds des mittlerweile insolventen Emissionshauses DCM aus München.
Der Fondserwerb erfolgte, nachdem ein freier Anlageberater in mehreren Gesprächen dem Kläger und seiner Ehefrau den DCM-Fonds vorgestellt hat.
Der DCM-Fonds hat sich äußerst schlecht entwickelt. Der Fonds ist als Kommanditgesellschaft ausgestaltet, an dem sich die Anleger als Kommanditisten unternehmerisch beteiligen können. Dies führt aus Sicht der Anleger zu erheblichen Risiken. Vor allem besteht das Risiko eines Totalverlustes des investierten Kapitals. Der Kläger und seine Ehefrau wollten die ungewünschten Risiken für ihr angelegtes Geld aber nicht eingehen und fühlen sich von dem Berater falsch beraten. Sie verlangen daher Schadensersatz wegen der Geldanlage in den DCM-Renditefonds 19. Die Ehefrau hat ihre Forderung an den Kläger abgetreten.
Das Urteil
Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler erklärt: „Wir haben daher Klage erhoben, um die Schadenersatzforderung für unsere Mandantschaft durchzusetzen. Dies hatte Erfolg.“
Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 20.02.2015 dem Kläger Schadensersatz von 92.925 Euro für die DCM-Geldanlage zugesprochen (Aktenzeichen: 11 O 344/13). Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass dem Kläger seine Anwaltskosten vollständig zu ersetzen sind.
Seine Entscheidung hat das Landgericht Potsdam damit begründet, dass die von der Kanzlei Sommerberg erhobene Klage in der Hauptsache begründet ist. Anwalt Diler erklärt: „Das Gericht ist unserem Vortrag gefolgt, wonach der Kläger und seine Ehefrau falsch über die Geldanlage in den DCM-Fonds beraten worden sind.“ Das Landgericht Potsdam sieht es als erwiesen an, dass der Berater seine den Kunden gegenüber geschuldete Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlageberatung verletzt hat. Der Berater hat es insbesondere versäumt, über das Totalverlustrisiko aufzuklären. Diese Risikoaufklärung wäre aber unbedingt erforderlich gewesen, weil der Berater wusste, dass seine Kunden ein Verlustrisiko gerade nicht wollten. Das Landgericht Potsdam hat deswegen den Schadensersatzanspruch festgestellt und der Klage stattgegeben.
In der Rechtsfolge besteht für den Kläger ein Anspruch auf faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes. Dies bedeutet, gegen Übertragung der Beteiligung am DCM-Renditefonds 19 erhält der Kläger den Anlagebetrag ersetzt.
Hilfe für geschädigte Anleger
Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihre Ansprechpartner für geschlossene Fonds sind Thomas Diler, Rechtsanwalt, und André Krajewski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Beratungstelefon: 0421 3016790, info@sommerberg-llp.de
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