GenoTrust eG muss Eigenhandel einstellen und abwickeln

KryptowĂ€hrungen wie der Bitcoin erlebten zeitweise einen regelrechten Boom. Das sorgte dafĂŒr, dass auch andere Unternehmen auf diesen Zug aufspringen und profitieren wollten. Dazu zĂ€hlte auch die GenoTrust eG mit Sitz in Berlin.

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Die Genossenschaft verkaufte den Anlegern ĂŒber die Internetseite www.aequator.io sog. Aequator-Bons, die dann in Aequator-Coins umgewandelt werden sollten. Diese wiederum wurden von der DBC MetaChain eG & Co. KG emittiert. Der Aequator-Coin sollten den dezentralisierten Handel mit KryptowĂ€hrungen ermöglichen und die Teilnehmer an dem ICO Mitglied der GenoTrust eG werden.

Wie seriös diese Anlage war, sei an dieser Stelle dahingestellt. Fakt ist, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingeschritten ist. Sie ordnete mit Bescheid vom 21.11.2018 an, dass die GenoTrust eG ihren ohne die erforderliche Erlaubnis erbrachten Eigenhandel einzustellen und abzuwickeln hat. Sie ist verpflichtet, die Kaufpreise fĂŒr die noch nicht umgewandelten Aequator-Bons vollstĂ€ndig zurĂŒckzuzahlen. „Anleger, die ihr Geld bisher noch nicht zurĂŒckbekommen haben, sollten die RĂŒckzahlung umgehend einfordern und ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Bemerkenswert: Genossenschaften wie die GenoTrust eG unterliegen in den meisten FĂ€llen ĂŒberhaupt nicht der Aufsicht durch die BaFin, sondern sie werden durch eigene PrĂŒfungsverbĂ€nde kontrolliert. „Das lockt leider immer mehr schwarze Schafe an, die sich den guten Ruf von Genossenschaften zu Nutze machen, um an das Geld der Genossenschaftsmitglieder zu kommen“, so Rechtsanwalt Buerger. Genossenschaften gelten als solidarische Gemeinschaften, die seriös arbeiten und bei denen jedes Mitglied am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren soll. Genau dieser gute Ruf wird aber eben auch ausgenutzt. Genossenschaften werden dann zum Vehikel, um riskante Kapitalanlagen oder dubiose GeschĂ€ftsmodelle den Verbrauchern schmackhaft zu machen. Die glauben ihr Geld aufgrund der vermeintlichen SeriositĂ€t von Genossenschaften in sicheren HĂ€nden und sehen sich hinterher eines Besseren belehrt.

Rechtsanwalt Buerger: „Den Verbrauchern sollte klar sein, dass Beteiligungen an Genossenschaften immer auch mit einem unternehmerischen Risiko verbunden sind und am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann.“ Beispiele von insolventen Genossenschaften gibt es reichlich, die großen Schlagzeilen produzieren sie in der Regel nicht. „Das liegt u.a. daran, dass Genossenschaften hĂ€ufig regional aktiv sind und die Zahl der geschĂ€digten Mitglieder ĂŒberschaubar ist. Das Ă€ndert aber nichts daran, dass der Gesamtschaden hĂ€ufig mehrere Millionen Euro betrĂ€gt und die einzelnen Mitglieder der Genossenschaft oft genug mehrere Tausend Euro verlieren“, so Rechtsanwalt Buerger.

Vielfach wird ausgenutzt, dass Genossenschaften hĂ€ufig nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, sondern durch eigene PrĂŒfungsverbĂ€nde kontrolliert werden. Welchem PrĂŒfungsverband eine Genossenschaft beitritt, darf sie sich selbst aussuchen. „Durch die PrĂŒfungen soll natĂŒrlich auch SeriositĂ€t vermittelt werden. Doch vieles hĂ€ngt davon ab, wie genau ein PrĂŒfungsverband hinschaut. Leider lĂ€sst sich feststellen, dass hier nicht jeder Verband mit der gleichen GrĂŒndlichkeit arbeitet, denn der gesetzliche vorgeschriebene PrĂŒfungsumfang ist gering. Das verleitet Verbraucher wiederum dazu, ihr persönliches Risiko beim Beitritt zu einer Genossenschaft falsch einzuschĂ€tzen“, so Rechtsanwalt Buerger.

Der erfahrene Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt Verbrauchern, die einer Genossenschaft beigetreten sind und Geld verloren haben, ihre rechtlichen Möglichkeiten prĂŒfen zu lassen. In vielen FĂ€llen können SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: https://www.anwalt4you.net/kapitalmarktrecht

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