Amazon hat als gröĂter deutscher OnlinehĂ€ndler nun offiziell den Kampf gegen alle Formen des Bewertungsmissbrauchs aufgenommen und in einem ersten Streich 500.000 aktuelle und schon Ă€ltere Bewertungen gelöscht, zudem wurde HĂ€ndlern untersagt, aktiv nach guten Bewertungen zu âfischenâ. So riskieren HĂ€ndler den Rauswurf, wenn sie weiterhin Gegenleistungen fĂŒr gute Bewertungen anbieten.
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Ob Amazon dem Problem Herr wird bleibt abzuwarten, denn die Bewertungsmafia ist gut organisiert. So ist es ĂŒblich, dass professionelle Online-Buchbewerter das Buch kostenlos erhalten. Arno Lampmann, Fachanwalt fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei fĂŒr Marken, Medien und Reputation: âDas ist natĂŒrlich grundsĂ€tzlich kein Verbrechen, ein fader Beigeschmack bleibt aber. Wettbewerbsrechtlich ist das noch mal ein ganz anderes Thema. Die Grenze zum unlauteren Wettbewerb ist da flieĂend.â
Massive Zunahme der Bewertungen âgegen Anreizâ
Bewertungen âgegen Anreizâ nehmen aktuell stark zu und dieser Trend macht natĂŒrlich auch vor Dienstleistungen nicht halt. Werden Ărzte oder RechtsanwĂ€lte bestens bewertet ist das ein âTrust-Faktorâ, denn nicht nur zukĂŒnftige Kunden, sondern auch Suchmaschinen schĂ€tzen ausfĂŒhrliche Bewertungen. Lampmann: âSich Bewertungen zu erschleichen und sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen ist nach UWG  absolut unzulĂ€ssig.â
Mitbewerber, die den Verdacht hegen, dass am gemeinsamen Markt mit gekauften Bewertungen Kasse gemacht wird, sollten sich das nicht gefallen lassen.