In der durchglobalisierten Welt werden Güter jeglicher Art schon seit vielen Jahren in die entlegensten Winkel der Erde geschickt. Mit der Digitalisierung und dem damit verbundenen Onlinehandel wird dieser Prozess gerade befeuert. Nicht immer sind es harmlose Gegenstände wie Kleidung, Möbel oder Elektrogeräte, die von A nach B gebracht werden. Oft handelt es sich dabei um Gefahrgüter, die über die Straße, die Schiene, den Luft- oder Wasserweg vom Hersteller zum Abnehmer transportiert werden.
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Besonders Deutschland und seine hochentwickelten Industrien erzeugen mannigfaltige Produkte, die Umwelt und Gesundheit gefährden. Deshalb existieren zahlreiche unterschiedliche Vorschriften, welche die Verwendung, die Lagerung und den Transport gefährlicher Güter und Stoffe regeln. Zweck dieser Vorgaben ist es auch, bei einem Unfall größere Havarien zu vermeiden. Ein schnelles Eingreifen der Rettungskräfte und ein geregelter Ablauf der Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen wird damit gewährleistet.
Das versteht man unter Gefahrgut
Ein Gefahrgut ist ein Gegenstand oder ein Stoff, der während des Transportes eine potenzielle Gefahr darstellt. Dabei fällt der rechtliche Aspekt des Transports unter die Gefahrgutverordnung. Es gilt das internationale Gefahrgutrecht als Grundlage. Die Gefahrgutverordnung ist für den deutschen Raum zuständig. Sie definiert für alle Transportwege die Bedingungen zur Beförderung und ist sehr umfangreich.
Dabei ist die Bedeutung der Beförderung gefährlichen Gutes viel weiter gefasst als der eigentliche Transport von Herstellungs- zum Zielort selbst. So fällt der gesamte Vorbereitungsprozess ab der Informationsweitergabe über die Durchführung eines Gefahrguttransports unter die Gefahrgutverordnung. Dabei sind das Verpacken, die Be- und Entladung sowie die Kennzeichnung der Waren und des Transportmittels integriert. Bei der Vielzahl der sich überlappenden Vorschriften kann ein externer Gefahrgutbeauftragter einem betroffenen Unternehmen beratend zur Seit stehen und das hohe Risikopotential signifikant einschränken.
Das versteht man unter Gefahrstoff
Demgegenüber beschreibt der Begriff Gefahrstoff eine Substanz, von der bei Verwendung oder Lagerung an einem festen Ort eine Gefahr ausgeht, die in irgendeiner Form die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bedroht. Diese Stoffe unterliegen der Gefahrstoffverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz. Ziel dieser Verordnungen ist der Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt, insbesondere der Gewässer.
Bei Gefahrstoffen besteht eine Kennzeichnungspflicht. Dabei spielt der Grad der Gefährdung keine Rolle. Mit unterschiedlichen Symbolen wird darauf aufmerksam gemacht, ob der Stoff z.B. giftig, ätzend, radioaktiv oder ganz allgemein wasser- und umweltschädlich ist. Zudem enthält jedes Gebinde mit Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt, welches wichtige Informationen bereitstellt.
Wo genau liegen die Unterschiede?
Neben den schon genannten Unterschieden bezüglich des Transports, der Lagerung und Verwendung kommt den jeweiligen Zuständigkeiten eine große Bedeutung zu. Das Gefahrstoffrecht ist Teil des Arbeitsrechts und unterliegt der Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dagegen ist das Gefahrgutrecht ins Verkehrsrecht eingebunden, wofür das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zuständig ist.
Dabei sind Gefahrstoffe nicht immer Gefahrgüter. Bei vielen Gefahrstoffen wie Benzin, Salzsäure, Propangas oder Lösungsmitteln trifft das zu. Dagegen sind Geschirrspülmittel und Waschmittel Gefahrstoffe, jedoch keine Gefahrgüter. Lithium-Batterien, wie sie in Handys Verwendung finden, sind wiederum nur Gefahrgüter und keine Gefahrstoffe.
Wie wird über die Gefahr der Stoffe entschieden?
In der Regel liegt die Verantwortung zur Einstufung eines Produktes als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut beim Hersteller oder beim ersten Importeur. Wenn das der Fall ist, wird ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erstellt. SDB dürfen nur von geschulten Mitarbeitern oder Experten verfasst werden.
Die Problematik besteht darin, dass die SDB nicht automatisch aktualisiert werden. Veraltete Fassungen können zu erheblichen Bußgeldern beim Absender der Ware führen. Wer außerdem wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben macht, haftet mit bis zu 50.000€.
Wie wird Gefahrgut gekennzeichnet?
Gefahrgüter und -stoffe müssen mit Namen und Gefahrgutzettel gekennzeichnet werden. Darüber hinaus ist die vierstellige UN-Nummer Pflicht. Diese wurde von einem Expertenkomitee der Vereinten Nationen festgelegt, damit gefährliche Stoffe und Güter schnell identifiziert werden können.
Das Bundesverkehrsministerium hält eine Liste bereit, die über eine große Anzahl weiterer Kennzeichen und gesetzlicher Regelungen Auskunft gibt.