Führerschein: Alles rund um die Fahrerlaubnis

Das Bestehen des Führerscheins stellt für die meisten Fahrschüler eine große Herausforderung dar. Wird mit dem Führerschein begonnen, wissen viele von ihnen außerdem gar nicht, wie sich der Ablauf dieses Unterfangens eigentlich im Detail gestaltet. Für den Führerschein müssen schließlich nicht nur die praktische Fahrprüfung und die Theorieprüfung gemeistert werden. Daneben ist auch ein Kurs für die Erste-Hilfe-Maßnahmen zu durchlaufen, beispielsweise in Form der beliebten Nothelferkurse in Zürich. Von welchen wissenswerten Informationen diejenigen, die bald mit ihrem Führerschein beginnen möchten, außerdem profitieren, zeigt der folgende Beitrag.

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Die nötigen Schritte zum Führerschein

Bis der langersehnte Führerschein endlich in den Händen gehalten werden kann, müssen unterschiedliche Schritte durchlaufen werden.

Der erste davon besteht natürlich darin, sich bei einer Fahrschule anzumelden. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang im Vorfeld die Leistungen und Gebühren verschiedener Fahrschulen miteinander zu vergleichen. Auch Bewertungen ehemaliger Fahrschüler sollten für die finale Entscheidung berücksichtigt werden.

Daneben ist es nötig, sowohl einen Erste-Hilfe-Kurs als auch einen Sehtest zu absolvieren. Diese Unterlagen werden benötigt, um bei der Führerschein-Behörde den entsprechenden Führerscheinantrag zu stellen. In der Regel übernehmen jedoch die Fahrschulen für ihre Schüler die Antragsstellung. Die Zeit für die Antragsbearbeitung kann durchaus mehr als fünf Wochen in Anspruch nehmen, allerdings kann währenddessen bereits mit der Ausbildung begonnen werden – die Prüfung selbst darf jedoch noch nicht abgelegt werden.

Wurden die Gebühren an die Fahrschule entrichtet, kann direkt in den Theorieunterricht eingestiegen werden. Es sind insgesamt 14 unterschiedliche Theorieeinheiten zu bewältigen, die jeweils 90 Minuten in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Praxisunterrichts werden mit dem Fahrlehrer dann regelmäßig Fahrtermine vereinbart, die in der Regel je zwei Fahrstunden umfassen und somit 90 Minuten dauern. Der Durchschnitt der Fahrschüler benötigt bis zu der praktischen Fahrprüfung 18 Fahrstunden. Die Pflichtstunden bestehen jedoch lediglich in den zwölf Sonderfahrten, die außerdem mit höheren Kosten einhergehen.

Welche Unterlagen werden für den Führerschein generell benötigt?

Um sich bei der Fahrschule anmelden zu können, ist in der Regel lediglich der Personalausweis nötig.

Für den Führerscheinantrag, der wie bereits geschildert in den meisten Fällen durch die Fahrschule gestellt wird, wird ebenfalls der Personalausweis benötigt, darüber hinaus jedoch ebenfalls die Bescheinigung über den Besuch des Erste-Hilfe-Kurses, ein biometrisches Passbild, die Bescheinigung über den Sehtest und die Gebühren für die Antragsstellung, die rund 45 Euro betragen.

Mit diesen Kosten ist für den Führerschein zu rechnen

Im Durchschnitt sind heutzutage rund 1.500 bis 2.000 Euro einzukalkulieren, um den Führerschein zu erhalten.

Zwischen den Gebühren für die Theorie und die praktischen Fahrstunden sind regional jedoch große Unterschiede festzustellen, sodass Brandenburger ihren Führerschein auch für einen Preis zwischen 1.200 und 1.400 Euro erhalten können, Bayern jedoch mit 1.700 bis 2.200 Euro wesentlich mehr Geld investieren müssen. Die Kosten sind darüber hinaus jedoch selbstverständlich auch von den individuellen Fähigkeiten des Führerscheinanwärters abhängig, denn umso weniger Fahrstunden und Prüfungsversuche benötigt werden, je weniger kostet der Führerschein insgesamt.

Die Kosten setzen sich generell aus den Grundgebühren für die Fahrschule mitsamt den Theoriestunden zusammen, den Lehrmaterialien, den Passbildern, dem Erste-Hilfe-Kurs, dem Sehtest, den Gebühren für den Führerscheinantrag, den praktischen Fahrstunden und den Prüfungsgebühren.

2 comments
  1. Uff. Meine Fahrschule hat alleine 2.500 Euro für Anmeldung inkl. Sonderfahrten genommen. Nach Abschluss von allem (mit ca. 17 Fahrstunden) hat diese Fahrschule mir 5.500 Euro aus den Rippen geleiert. Daher meine Frage, ob das nicht ein Fall für den Verbraucherschutz ist um vor solchen Fahrschulen zu warnen?

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