Die Frist zur Annahme des VW-Vergleichs wurde bis zum 30. April 2020 verlängert – anschließend haben Personen, die den Vergleich eingegangen sind, noch 14 Tage Zeit, diesen zu widerrufen, um noch selbst individuell klagen zu können.
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Interessant dabei: Der BGH entscheidet am 5. Mai darüber, ob betrügenden Autoherstellern Nutzungsentschädigung zusteht. Unter Umständen könnte sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Individualklage erheblich verbessern – wenn Opfern des VW-Dieselskandals der komplette Kaufpreis plus Zinsen zusteht, dann wären die aktuellen Entschädigungsangebote von VW nicht mal annähernd angemessen.
Derweil lamentiert die Verbraucherzentrale herum, dass zu viele Opfer NICHT zu den Anspruchsberechtigten gehören und verlangt eine Überarbeitung des Gesetzes über Verbraucherklagen. Aber – bei allem Respekt für die Arbeit des Verbandes: Den Vergleich habt ihr doch gemeinsam ausgehandelt. Dass die nach dem 1. 1. 2016 gekauften Autos rausfliegen ist doch nicht von allein ins Vertragswerk gewandert.