Freiwillige Vergleichsangebote von Banken – Checkliste zum Erkennen schädlicher Swaps entwickelt

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bietet aktuell wieder Swap-Geschädigten Vergleiche an. Dabei stellt die Bank dar, dass potentielle Schadensersatzklagen von Geschädigten keinen Erfolg versprechen. Das Gegenteil allerdings ist der Fall, denn die Rechtsprechung in Deutschland entwickelt sich sehr positiv für Geschädigte toxischer Derivate. Hintergrund für die Vergleichsangebote der Bank ist der Wunsch nach Bereinigung der eigenen Bilanz. Dass Rückstellungen zu bilden sind, ist der Bank bewusst und dass die Chancen für die Geschädigten zunehmend besser werden, auch. Um das eigenen Ergebnis zu verbessern, versuchen Banken, sich zunehmend billig aus Verträgen heraus zu vergleichen.
Die LBBW hatte in der Vergangenheit, so wie beispielsweise auch die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank und die WestLB, an Unternehmen und Kommunen sog. toxische Derivate verkauft. Swaps sind nicht per se schlecht und können durchaus genutzt werden, um Zinsentwicklungen zu steuern. Die Produkte, die aktuell allerdings verglichen werden sollen, waren nicht nur hoch komplex, sondern in erster Linie spekulativ. Sie erhöhten die Risiken und führten mitnichten zu Zinseinsparungen.

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Jeder Kunde, auf den die Bank ohne Aufforderung herantritt, um ihm einen Vergleich anzubieten, sollte sehr kritisch mit dieser Offerte umgehen. Banken neigen zu rein betriebswirtschaftlich orientiertem Handeln und würden nie einen Vergleich anbieten, wenn er sie nicht selbst vor größerem Schaden bewahren würde.

Um zu überprüfen, ob das eigene Portfolio durch toxische Produkte geschädigt wurde, hat die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte Erkennungsmerkmale schädlicher Swaps als Checkliste formuliert. Diese sind unter info@roessner.de kostenlos und unverbindlich zu erhalten.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/swaps-derivate

 

 

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