Kreditgebühr zurück – Die wichtigsten Fragen
Zum 31. Dezember 2014 verjähren Ansprüche auf zu Unrecht geforderte Kreditbearbeitungsgebühren. verbraucherschutz.tv versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten.
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Wann verjährt mein Anspruch?
Wer vor dem 31. Dezember 2011 Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann diese nur noch bis zum 31. Dezember 2014 zurück fordern. Unter Umständen gilt das auch noch für Verträge aus Dezember 2004.
Hilft der Brief an die Bank?
Ein Brief an die Bank ist zwecklos, da er selbst als Einschreiben nicht verjährungshemmend wirkt. Erst die Anwort der Bank setzt die Verjährung aus. Allerdings kann man von der Bank nicht verlangen, noch in 2014 auf einen Brief aus dem Dezember zu reagieren. Aber ohne eine Antwort der Bank verjährt der Anspruch. Auch ein anwaltliches Schreiben bringt nichts. Banken können die Sache aktuell aussitzen“.
Was sind verjährungshemmende Maßnahmen?
1. Sie können Klage einreichen – Wichtig ist, dass die Klage bis zum 31. Dezember beim Amtsgericht landet. Sie brauchen dafür keinen Rechtsanwalt. Sollte die Klage formal nicht richtig gestellt werden, so gilt die Verjährung trotzdem als gehemmt. Die Bank kann Ihrer Forderung nachkommen und die Bearbeitungsgebühren zahlen oder nicht. Zahlt Sie nicht, dann können Sie die Klage durchziehen.
2. Schreiben Sie per Einschreiben an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank und bitten Sie diese, im Streit um die Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren zu vermitteln. Dies kann funktionieren, muss aber nicht. Nicht jede Bank lässt diese Streitschlichtungsmöglichkeit zu. Lesen Sie dazu die AGB Ihrer Bank, die man in den meisten Fällen online einsehen kann. Idealerweise googlen Sie z.B. nach „Sparkasse Ombusdsmann“ – das sollte helfen.
3. Ein Fax an eine staatlich anerkannte Gütestelle hemmt die Verjährung – kostet aber auch Geld und zwar knapp 300 Euro. Dies ist nicht verhandelbar, denn eine staatlich anerkannte Gütestelle ist verpflichtet, diesen Gebührensatz zu berechnen.
Brauche ich einen Anwalt?
Grundsätzlich nicht. Das Schreiben an den Ombudsmann und der Klageweg funktionieren auch ohne Anwalt. Aber es ist kompliziert und der 31. Dezember 2014 rückt näher.
Wie kann ich Klage einreichen?
Sie liefern ein Schriftstück im Amtsgericht ab. Überschrift: KLAGE. Dann Datum und allen notwendigen Informationen zum Kläger und zum Schuldner (Adressen). In diesem Falll: „Hiermit beasntreage ich die Bank xyz wegen Einbehaltung zu unrecht erhobener Kreditbearbeitungsgebühren zu verurteilen. Ich forderer die Rückerstattung der kompletten Bearbeitungsgebühr zuzgl. Zinsen seit Zahlung der Gebühr.“ Bleiben Sie sachlich und schildern Sie nur Tatsachen und bewerten Sie nichts. Der zuständige Richter fordert Ihre Bank nun zur Stellungnahme auf. Diese kann jetzt Ihrer Forderung entsprechen, oder ins Verfahren gehen. Sie können nach Stellungnahme der Bank entscheiden, wie es weitergehen soll. Zumindest hat die Klage schon einmal die Verjährung gehemmt. Mit der Klageeinreichung entstehen Verfahrenskosten. Ihr Gericht wird die Klage erst an die Bank weiterreichen, wenn diese bezaht werden. Risiko: Zahlt die Bank anstandslos, dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen – es sei denn Sie haben die Bank bereits zuvor mit Fristsetzung zur Auszahlung aufgefordert.
Bekomme ich mein Geld?
Der Anspruch ist dann berechtigt, wenn Sie Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt haben, über die im Kleingedruckten des Kreditvertrages informiert wurde. In 70 % alles Fälle wurden diese Gebühren berechnet.
Ich habe nach 2011 Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt – was jetzt?
Kein Grund zur Panik – Sie haben ein Jahr Zeit zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wer hilft mir?
Ich versuche zu helfen wie ich kann, stellen Sie ihre Fragen und wir werden sehen, was wir machen können.
Habt Ihr Schon gesehen: Hier gibt es eine fertige Musterklage für die Rückforderung von Bearbeitungsentgelt: http://pabstblog.de/2014/12/musterklage-kreditbearbeitungsgebuehren-wie-sie-jetzt-noch-die-verjaehrung-ohne-anwalt-unterbrechen-koennen/