Während der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt und Verträge gekündigt. Gebuchte Dienstleister können trotzdem einen Anspruch auf Vergütung haben, wie ein Urteil des Bundesgerichthofs vom 27. April 2023 zeigt (Az. VII ZR 144/22). Der BGH entschied, dass eine für eine Hochzeit gebuchte Fotografin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich bestimmter Kosten hat, auch wenn das Brautpaar die Hochzeitsfeier aufgrund Corona zunächst verschoben und dann einen anderen Fotografen engagiert hat.
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