Zahlreiche mittelstĂ€ndige Unternehmen beklagen die Zahlungsmoral ihrer Vertragspartner. Oftmals mĂŒssen Rechnungen mehrmals angemahnt werden. Zum Teil kommt es auch gĂ€nzlich zu ZahlungsausfĂ€llen. Diese mangelnde oder nicht rechtzeitige Realisierbarkeit von AuĂenstĂ€nden kann die LiquiditĂ€t eines Unternehmens ernsthaft gefĂ€hrden.
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Rechtsanwalt CĂ€sar-Preller aus Wiesbaden vertritt viele mittelstĂ€ndige Unternehmen, die mit derartigen Problemen zu kĂ€mpfen haben. Oftmals ist die DurchfĂŒhrung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eine kostengĂŒnstige Alternative zu einem Klageverfahren, so der Jurist. Den schriftlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann jeder bei dem zustĂ€ndigen Amtsgericht stellen. Insbesondere wenn die zugrunde liegende Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist, bietet das Mahnverfahren einen schnellen Weg zu einem Vollstreckungstitel.
Wenn der Schuldner sich im gerichtlichen Mahnverfahren nĂ€mlich nicht zur Wehr setzt, ergeht ein so genannter Vollstreckungsbescheid, der wie ein Urteil zur Vollstreckung berechtigt. Selbst wenn der Schuldner derzeit ĂŒber kein vollstreckungsfĂ€higes Vermögen verfĂŒgt, kann aus einem Vollstreckungsbescheid in der Regel 30 Jahre lang die Vollstreckung betrieben werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Wahrscheinlichkeit oftmals hoch, dass der Schuldner, zumindest bei Privatpersonen, wieder an Vermögen kommen wird.
Problematisch ist die DurchfĂŒhrung eines gerichtlichen Mahnverfahrens aber dann, wenn absehbar ist, dass der Schuldner die zugrunde liegende Forderung als nicht bestehend oder einredebehaftet ansieht. Dann wird er aller Voraussicht nach dem Mahnbescheid widersprechen und damit das streitige Verfahren mit Gerichtsverhandlung einleiten. Das mit der Forderungseinziehung beauftrage Inkassounternehmen mĂŒsste spĂ€testens jetzt die Sache an einen Rechtsanwalt abgeben. Das gerichtliche Mahnverfahren hat in diesem Fall die gesamte Angelegenheit nur verzögert und weitere Kosten verursacht.
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Autor: Joachim CĂ€sar-Preller, Rechtsanwalt