Der Bundesgerichtshof hat am 4. September 2014 die Rechte Flugreisender weiter gestärkt. In einem aktuellen Urteil wurde der Zeitpunkt zur Bemessung einer Verspätung auf den Moment festgelegt, in dem sich die Türen des Flugzeugs öffnen. Die Fluggesellschaften hatten den Moment der Landung zur Verspätungsberechnung heran gezogen und damit viele Fluggäste um die ihnen zustehende Verspätungsentschädigung gebracht. Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden steht Fluggästen grundsätzlich eine Entschädigung zu.