Im Jahr 2011 hatte die Bundesrepublik Deutschland die Besteuerung von Flugreisen beschlossen und fortan durchgesetzt. Seitdem verdient das Finanzministerium zwischen 7,50 und maximal 42 Euro pro Flug ab deutschen Flughäfen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hatte gegen die Steuer geklagt und musste nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Schlappe hinnehmen. Die Richter bestätigten die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe, die dem Staat pro Jahr rund eine Milliarde Euro einbringt. Die klagende Landesregierung hatte argumentiert, dass insbesondere Flughäfen in Rheinland-Pfalz zunehmend die Abwanderug von Fluggästen zu beklagen habe, die im Ausland steuerfrei abheben dürfen. Diese Benachteiligung ihrer Airports sei mit der Verfassung nicht vereinbar.
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