Fluggesellschaften treten Schlichtungsstelle bei

Die Fluggesellschaften treten der Schlichtungsstelle fĂŒr den öffentlichen Verkehr (Söp) bei. Die Schlichtungsstelle ist fĂŒr FluggĂ€ste zustĂ€ndig, deren Flieger z.B. VerspĂ€tung hatte oder deren GepĂ€ck verloren gegangen ist.  Sie können sich bei FlĂŒgen ab dem 1. November 2013 und einem Streitwert ab 5000 Euro an die Söp wenden.

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ZunĂ€chst muss sich der Fluggast aber nach wie vor an seine Fluggesellschaft wenden. Diese kann dann in einer Frist von 60 Tagen dem Kunden eine Lösung vorschlagen. Ist der Kunde mit der angebotenen Lösung nicht einverstanden, kann er sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Kosten fĂŒr die Schlichtung muss die Airline ĂŒbernehmen.

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