Die Fluggesellschaften treten der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Verkehr (Söp) bei. Die Schlichtungsstelle ist für Fluggäste zuständig, deren Flieger z.B. Verspätung hatte oder deren Gepäck verloren gegangen ist. Sie können sich bei Flügen ab dem 1. November 2013 und einem Streitwert ab 5000 Euro an die Söp wenden.
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Zunächst muss sich der Fluggast aber nach wie vor an seine Fluggesellschaft wenden. Diese kann dann in einer Frist von 60 Tagen dem Kunden eine Lösung vorschlagen. Ist der Kunde mit der angebotenen Lösung nicht einverstanden, kann er sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Kosten für die Schlichtung muss die Airline übernehmen.