Der Berliner Strom-Anbieter „Flexstrom“ ist insolvent. Ein großer Teil der rund 50.000 Stromkunden bangt nun um die geleisteten Vorauszahlungen. Experten raten: Kunden der Flexstrom-AG sollten ihre Verträge so bald als möglich kündigen und sich nach einem neuen Anbieter umsehen.
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Dabei ist die Zahlungsfähigkeit aber noch kein Grund, den Vertrag fristlos aufzulösen. Dazu muss erst geklärt sein, ob und wie lange Flexstrom seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden noch aufrecht erhalten kann. Der Weg zum neuen Anbieter wird also erst frei, wenn Flexstrom Lieferprobleme ankündigt – erst dann kann ein Sonderkündigungsrecht greifen. Wer in dieser Situation nicht schnell reagiert, der riskiert in die Ersatzversorgung abzurutschen – und das bedeutet hohe Strompreise durch die örtliche Grundversorgung. Diese garantiert zwar die Fortsetzung der Stromversorgung, übernimmt aber natürlich nicht die Preisabsprache zwischen Flexstrom und deren Kunden.
Auch für Kunden, die Vorauskasse gezahlt haben, ist die Situation schwierig und auch davon abhängig, ob Flexstrom die Geschäfte fortsetzen kann. Das letzte Wort fällt wohl der Insolvenzverwalter.