Normalerweise ist „finanztest“ für mich Pflicht- und Lieblingslektüre. Im März jedoch schossen die Kollegen des Blattes mit einem Vergleichstest der großen Deutschen Anwaltsportale etwas über’s Ziel hinaus. Ich werde mich in einem der kommenden Beiträge mal mit den technischen Details der Portale befassen – an dieser Stelle nur mal so viel: Die Anzahl der teilnehmenden Anwälte ist in keinem Fall ein Qualitätsmerkmal. Weil: Je mehr um die Gunst des Mandanten streiten, je mehr verwässert sich das Ergebnis. Und je mehr Zeit Kanzleien für Ihr Onlinemarketing mit Texten und Postings investiert, je weniger bleibt für den Mandanten.
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Grundsätzlich mag man über die Qualität von Portalen reden, aber im Umkehrschluss auf die dann quasi zangsläufige Qualität der Anwälte zu sprechen kommen, halte ich für nicht seriös. Die Suche nach dem „Besten Anwalt“ erschöpft sich nicht in dessen Marketingengagement, sondern gelingt erst in der glaubwürdigen Einschätzung dessen fachlicher Qualität. „finanztest“ macht einen großen Fehler, wenn in der Diskusson über quantitativ erreichte Ziele die Zielgruppen vertauscht werden. Zielgruppe – weil am Erfolg des Portals interessiert – sind die Anwälte. Bei der Suche nach dem besten Anwalt hilft ein Mega-Portal dem Mandanten ebenso wenig wie früher die „Gelben Seiten“.
.txt befasst sich seit über 10 Jahren mit Anwaltsmarketing und will die Verdienste der großen Portale und deren geschicktes Handeln nicht schmälern, aber aus Größe Kompetenz ableiten zu dürfen ist der Ehre etwas zu viel. Hinzu kommt, dass große Portale im Marketing-Dschungel kleinen kreativen Pflänzchen und intelligenten Nischenprodukten das Licht nehmen. „Der Größte zu sein, bringt auch Verpflichtung mit sich, nämlich auch gleichzeitig der Beste sein zu wollen. Zwangsläufig ergibt sich dieser Zusammenhang leider nicht!“
Bei Anwälten muss man grundsätzlich unterscheiden, welchen Typen man benötigt. Der selbstdarstellende Redner bringt sich am besten vor Strafgerichten ein, während der stille Arbeiter seine Vorzüge eher in Zivilprozessen einbringen kann. Von daher ist schon klar vorgegeben, dass nicht jeder Anwalt alles abdecken kann und sollte.
Wie wichtig ein „guter“ Anwalt sein kann, wurde mir erst kürzlich mal wieder nahe gebracht, als so ein selbstdarstellendes Schmuckexemplar seiner Branche mich tiefer reingerissen hat, als mir lieb sein konnte und was ich ihm eigentlich klar vorgegeben hatte.
Erst in der Berufungsverhandlung ist es mir aufgrund eines Verfahrensfehlers gelungen, seine Fehler auszubügeln. Ich spreche bewusst von mir, weil ein weiterer Anwalt mir klar gemacht hat, dass er nichts mehr herausholen könne und die Sache nur unnötig verteuern würde, so dass ich allein und ohne Anwalt angetreten bin.
Ja und dann gibt es noch die Sonderfälle der sehr schlechten Anwälte. Ein Exemplar dieser Spezies durfte ja hier auch bereits abgehandelt werden.
In diesem Sinne, Gruß nach xxxx (Anmerkung: Schick ihm was, wenn du ihm was mitzuteilen hast, hier wird’s keine Kommunikation mit diesem Prachtexemplar von Anwalt geben)