Die damaligen Abonnenten des „legendären“ Börsenbriefs von Markus Frick haben dank der Empfehlungen des Börsen-Gurus immense Verluste eingefahren. Die von Frick empfohlenen Aktien StargoldlMines, Star Energy, Russoil, Makeup, API Nanotronics und Columbia Yukon stehen für verlorenes Kapital – aber einiges Investoren fanden sich nicht damit ab, sondern verklagten ihn.
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Leider liefen diese Verfahren für die Kläger nicht immer so wie gewünscht. In einer aktuellen Klage muss sich sogar ein für die erste Instanz beauftragter Rechtsanwalt verantworten. Ihm wird von seinen Mandanten vorgeworfen, das Verfahren völlig unmotiviert und unvorbereitet angegangen und am Ende auch noch völlig unnötig verloren zu haben.
Im Prozess vor dem LG Berlin wurde die Klage gegen Frick abgewiesen. Im Wesentlichen wegen des völlig unzureichenden Vortrags des Anwalts. Um diesen in Regress nehmen zu können müssen die Kläger nachweisen können, dass Markus Frick zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen ihn in der Lage gewesen wäre, tatsächlich Schadenersatz zu leisten.
Um den Prozess gegen den Anwalt zu gewinnen braucht es einen Nachweis, dass Markus Frick im Falle eines Obsiegens auch in der Lage gewesen wäre, den Schadensersatz tatsächlich zu bezahlen.
„Das ist sehr schwierig!“, so der Kläger im Gespräch mit verbraucherschutz.tv. Die Hoffnung bleibt, dass sich jemand meldet, der erfolgreich geklagt und auch Schadenersatz erhalten hat.
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Verfahren gegen Markus Frick und seine Schweizer Mittäter