Mit der guten alten Branchenbuchabzocke lĂ€sst ich „B2B“ schien bar immer noch gutes Geld verdienen, anders lĂ€sst sich nicht erklĂ€ren, dass immer wieder neue „Player“ am Markt erscheinen, wie aktuell die Finanz Plus Partner Ltd. aus Sofia. Die Vertragsfalle ist nicht mehr oder weniger trickreich als die der zahllosen VorgĂ€nger und aktuellen Mitstreiter und basiert auf den beiden Eckpfeilern „Fehlendes Widerrufsrecht“ und „Arbeitsteilung“. Letzteres bezieht sich darauf, dass der das Geld einziehende Partner nicht gleichzeitig auch nie abgerechnete Leistung erbringt, sondern dafĂŒr jemand anderes eintritt.
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Rechtsanwalt Loschelder: „Das macht es schwierig, Forderungen wirksam abzuwehren oder gezahltes Geld zurĂŒckzubekommen!“ Leidtragende sind mittlere und kleine Unternehmen und freiberuflich wie selbstĂ€ndig TĂ€tige aller Art, die in Ihren GeschĂ€ften kein Widerrufsrecht nutzen können, selbst wenn den VertrĂ€gen zeitnah widersprochen wurde und es sich zweifelsohne um Abzocke geht.
Kein Widerrufssrecht fĂŒr Gewerbetreibende
Als Fachanwalt fĂŒr Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht weiĂ der erfahrene Jurist, dass nur eine Anfechtung des Vertrages Wirkung zeigen kann – aber um welche VertrĂ€ge geht es ĂŒberhaupt?
Die Finanz Plus Partner Ltd. – 2024 in das bulgarische Handelsregister eingetragen – liefert dem Eintrag zufolge die unterschiedlichsten Dienstleistungen.
Die AktivitĂ€ten im deutschsprachigen Raum beginnen mit einem unerlaubten Werbeanruf, dem sogenannten Cold Call. Angerufen werden vornehmlich Unternehmer, Freiberufler und SelbstĂ€ndige, die bereits in einem lokalen Anzeigenblatt inserieren. Im GesprĂ€ch geht es um KĂŒndigung oder Fortsetzung der Anzeige – beides könne man durch Abgleich der Daten bestĂ€tigen. Das dann zugeschickte Fax dient aber ausschlieĂlich dem Zweck, das Opfer in eine Kosten- bzw. Vertragsfalle zu locken, hier z.B. als Werbe-Abo eines völlig unbekannten Verlages.
Wer das Kleingedruckte liest und versteht weiĂ, dass das Opfer einen Eintrag in einem sinnlosesten Verzeichnis bucht und dafĂŒr sehr viel Geld bezahlen soll. In der Summe aller vermeintlich gebuchten Abo-Jahre kommen da bis zu 9000 Euro zusammen, da fĂŒr jede angebliche Neuauflage auch wieder neu bezahlt werden muss.
Abwehr der Forderung
Loschelder: „Viele Betroffene meinen, dass man gegenĂŒber der Finanz Plus Partner Ltd. einen Widerruf erklĂ€ren kann. Ein solches Recht zum Widerruf besteht jedoch nur zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern im Fernabsatz. Im GeschĂ€ftsverkehr zwischen Unternehmen existiert ein solches Recht zum Widerruf nicht. KĂŒndigen sollte man den Vertrag in jedem Fall, ansonsten verlĂ€ngert er sich.“ Opfer können sich auch nicht wie selbstverstĂ€ndlich darauf berufen, dass Cold Calls verboten und damit die in diesem Rahmen geschlossenen VertrĂ€ge automatisch ungĂŒltig sind.
Denn: das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und mit etwas Pech kann aus so einer verrĂŒckten Forderung eine pfĂ€ndbare Schuld werden. Loschelder: „Also in irgendeiner Form reagieren muss man da schon, auch wenn Inkasso-Schreiben und Schufa-Drohungen erstmal nicht so tragisch und bedrohlich sind, wie sie formuliert werden!“
Eine Rechnung der Finanz Plus Partner Ltd. lÀsst sich abwehren und die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat die notwendige Erfahrung dazu.