Mit der guten alten Branchenbuchabzocke lässt ich „B2B“ schien bar immer noch gutes Geld verdienen, anders lässt sich nicht erklären, dass immer wieder neue „Player“ am Markt erscheinen, wie aktuell die Finanz Plus Partner Ltd. aus Sofia. Die Vertragsfalle ist nicht mehr oder weniger trickreich als die der zahllosen Vorgänger und aktuellen Mitstreiter und basiert auf den beiden Eckpfeilern „Fehlendes Widerrufsrecht“ und „Arbeitsteilung“. Letzteres bezieht sich darauf, dass der das Geld einziehende Partner nicht gleichzeitig auch nie abgerechnete Leistung erbringt, sondern dafür jemand anderes eintritt.
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Rechtsanwalt Loschelder: „Das macht es schwierig, Forderungen wirksam abzuwehren oder gezahltes Geld zurückzubekommen!“ Leidtragende sind mittlere und kleine Unternehmen und freiberuflich wie selbständig Tätige aller Art, die in Ihren Geschäften kein Widerrufsrecht nutzen können, selbst wenn den Verträgen zeitnah widersprochen wurde und es sich zweifelsohne um Abzocke geht.
Kein Widerrufssrecht für Gewerbetreibende
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht weiß der erfahrene Jurist, dass nur eine Anfechtung des Vertrages Wirkung zeigen kann – aber um welche Verträge geht es überhaupt?
Die Finanz Plus Partner Ltd. – 2024 in das bulgarische Handelsregister eingetragen – liefert dem Eintrag zufolge die unterschiedlichsten Dienstleistungen.
Die Aktivitäten im deutschsprachigen Raum beginnen mit einem unerlaubten Werbeanruf, dem sogenannten Cold Call. Angerufen werden vornehmlich Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, die bereits in einem lokalen Anzeigenblatt inserieren. Im Gespräch geht es um Kündigung oder Fortsetzung der Anzeige – beides könne man durch Abgleich der Daten bestätigen. Das dann zugeschickte Fax dient aber ausschließlich dem Zweck, das Opfer in eine Kosten- bzw. Vertragsfalle zu locken, hier z.B. als Werbe-Abo eines völlig unbekannten Verlages.
Wer das Kleingedruckte liest und versteht weiß, dass das Opfer einen Eintrag in einem sinnlosesten Verzeichnis bucht und dafür sehr viel Geld bezahlen soll. In der Summe aller vermeintlich gebuchten Abo-Jahre kommen da bis zu 9000 Euro zusammen, da für jede angebliche Neuauflage auch wieder neu bezahlt werden muss.
Abwehr der Forderung
Loschelder: „Viele Betroffene meinen, dass man gegenüber der Finanz Plus Partner Ltd. einen Widerruf erklären kann. Ein solches Recht zum Widerruf besteht jedoch nur zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern im Fernabsatz. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen existiert ein solches Recht zum Widerruf nicht. Kündigen sollte man den Vertrag in jedem Fall, ansonsten verlängert er sich.“ Opfer können sich auch nicht wie selbstverständlich darauf berufen, dass Cold Calls verboten und damit die in diesem Rahmen geschlossenen Verträge automatisch ungültig sind.
Denn: das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und mit etwas Pech kann aus so einer verrückten Forderung eine pfändbare Schuld werden. Loschelder: „Also in irgendeiner Form reagieren muss man da schon, auch wenn Inkasso-Schreiben und Schufa-Drohungen erstmal nicht so tragisch und bedrohlich sind, wie sie formuliert werden!“
Eine Rechnung der Finanz Plus Partner Ltd. lässt sich abwehren und die Kanzlei LoschelderLeisenberg hat die notwendige Erfahrung dazu.